27.05.2026 - Pressemitteilung

Genehmigung für Windenergieanlagen Hümmerich ist rechtswidrig

Windindustrieanlagen im Wald brauchen autobahnähnliche Zufahrten mit bis zu 12 Meter Breite und hohe Einschnitte in den Waldboden.

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz in Koblenz hat entschieden: Die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Westerwald ist rechtswidrig und darf nicht vollzogen werden.

Das Urteil setzt die Geschichte dieser beiden Windindustrieanlagen fort. Schon in 2020 war der Genehmigungsantrag gestellt worden. Der Landkreis Altenkirchen hatte diesen Antrag Mitte 2022 abgelehnt, weil im Vogelschutzgebiet Westerwald erhebliche Beeinträchtigungen von SchwarzstorchSchwarzstorch Der volkstümliche weiße Klapperstorch, der auch die Menschen über den Kindersegen glücklich macht, hat noch einen wenig bekannten schwarzen Bruder. Dieser Storch ist ein geheimnisvoller und scheuer Waldbewohner. , HaselhuhnHaselhuhn Das äußerst scheue und im Unterwuchs des Waldes lebende Haselhuhn ist für fast alle Menschen ein völlig unbekannter Vogel. und Mittelspecht zu befürchten waren.

Nachdem das OVG den Landkreis in Februar 2024 verpflichtet hatte, über den Antrag „unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts“ neu zu bescheiden, war nun eine Genehmigung der Kreisverwaltung vom Mai 2024 Gegenstand der gerichtlichen Auseinandersetzung.

Wie bedeutend die Sache ist, zeige laut der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. (NI) die Tatsache, dass zugleich neben der NI zwei weitere Umweltverbände geklagt haben.

Die Nebenbestimmung der Genehmigung zur Vermeidung einer erheblichen Beeinträchtigung der Erhaltungsziele des Vogelschutzgebiets in Bezug auf die Arten Schwarzstorch und RotmilanRotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben. sind nach Auffassung des Gerichts unzureichend. Die dafür in der Genehmigung angeordneten Abschaltungen seien nicht ausreichend, so das OVG. Zudem sei der Artenschutz der Fledermäuse durch die Genehmigung mangelhaft. Es bedürfe, so das Gericht, einer „Nachbearbeitung“ hinsichtlich der pauschal angeordneten Abschaltungen bei einer Windgeschwindigkeit von weniger als 6 m/sec.

„Windindustrieanlagen gehören nicht in ein Vogelschutzgebiet“, so Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI). Wir begrüßen, dass Antragsteller und Landkreis nun ihre Hausaufgaben sorgfältig machen müssen. Sollte es trotz der unzureichenden Nebenbestimmungen zu einer neuen Genehmigung kommen, werden wir diese sehr genau auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Aus unserer Sicht hätte die Genehmigung vollständig aufgehoben werden müssen. Wir prüfen daher aktuell das weitere rechtliche Vorgehen“, so Harry Neumann.



Ansprechpartner:

Harry Neumann
Vorsitzender

mehr über Harry Neumann

Mehr zum Thema:

OVG: Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet rechtswidrig

RLP/ Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Westerwald (Hümmerich, Landkreis Altenkirchen) mit Urteil vom 16.04.2026 für rechtswidrig und nicht vollziehbar erklärt.

mehr erfahren

NI reicht Klage gegen Windenergieanlagen auf dem Hümmerich ein

RLP / Nachdem die NI gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Hümmerich in nördlichen Rheinland-Pfalz Widerspruch bei der Genehmigungsbehörde eingelegt hatte, wurde dieser vom Kreisrechtsausschuss des Kreises Altenkirchen zurückgewiesen.

mehr erfahren

Keine Windenergie im Wald!

Die viel gefragte Sonderbroschüre „Keine Windenergie im Wald!“ erscheint in der nunmehr 3. überarbeiteten Auflage und gibt damit den aktuellen Rechtsstand aufgrund der zahlreichen Gesetzesänderungen wieder. Sie analysiert in einem Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Faller auch die Umsetzung der RED III-Richtlinie.

mehr erfahren

NI lehnt WEA im Vogelschutz- und Landschaftsschutzgebiet Hümmerich ab

Die beantragten Anlagen liegen innerhalb des „Vogelschutzgebietes Westerwald“. Europäische Vogelschutzgebiete dienen dem Schutz der Vögel und nicht ihrer Industrialisierung.

mehr erfahren
© Naturschutzinitiative e.V. (NI) | Wir schützen Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume
Headline

here be text