OVG: Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet rechtswidrig
RLP/ Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Westerwald (Hümmerich, Landkreis Altenkirchen) mit Urteil vom 16.04.2026 aufgehoben und für nicht vollziehbar erklärt, da diese rechtswidrig sei.
Da diese Genehmigung in einem europäischen Schutzgebiet bundesweite Bedeutung hat und wir große Erfolgsaussichten sahen, hatte die
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) am 03.01.2025 beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (OVG) Klage gegen die Genehmigung eingereicht. Die von der Genehmigungsbehörde beim Kreis Altenkirchen angeordneten Abschaltzeiten für den
Rotmilan
Rotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben. in einem europäischen Vogelschutzgebiet mit nur sechs Wochen und für Fledermäuse sind viel zu kurz und genügen nicht den naturschutzfachlichen Anforderungen und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.
„Wir konnten es nicht zulassen, dass europaweit geschützte Arten noch nicht einmal in europäischen Vogelschutzgebieten ausreichend geschützt werden sollen. Die Kreisverwaltung Altenkirchen als Genehmigungsbehörde ist ihrer Verpflichtung zum Artenschutz nicht nachgekommen. Das Urteil ist von bundesweiter Bedeutung und damit wegweisend in der zukünftigen Rechtsprechung“, erklärte
Harry Neumann
Harry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI)
, Landesvorsitzender der NI.
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) hatte die Genehmigungsbehörde im Februar 2024 ausdrücklich verpflichtet, dass die Nebenbestimmungen so ausgestaltet sein müssten, dass die Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes unter die Schwelle der Erheblichkeit abgesenkt werden müssten. Dies ist aber in der erfolgten Genehmigung nicht der Fall, so die Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Detailinfos folgen Kürze.
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Naturschutzinitiative (NI) reicht Klage gegen Windenergieanlagen auf dem Hümmerich ein
RLP / „Da diese Genehmigung in einem europäischen Schutzgebiet bundesweite Bedeutung hat und wir große Erfolgsaussichten sehen, haben wir am 03.01.2025 beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (OVG) Klage gegen die Genehmigung eingereicht."
Widerspruch und Klage gegen Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet
RLP / Nachdem die NI gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Hümmerich in nördlichen Rheinland-Pfalz mit Hilfe einer Fachanwaltskanzlei Widerspruch bei der Genehmigungsbehörde eingelegt und ausführlich begründet hatte, findet nunmehr am 13.11.2024 der Erörterungstermin bei der Kreisverwaltung Altenkirchen statt.
Klage gegen Windenergieanlagen – Bundesweite Bedeutung
Nachdem die NI gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Hümmerich in nördlichen Rheinland-Pfalz mit Hilfe einer Fachanwaltskanzlei Widerspruch bei der Genehmigungsbehörde eingelegt hatte, wurde dieser nunmehr ausführlich begründet.
Keine Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet! NI legt Widerspruch ein
Gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Hümmerich in Rheinland-Pfalz hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) über eine Fachanwaltskanzlei Widerspruch bei der Kreisverwaltung Altenkirchen eingelegt.
NI lehnt WEA im Vogelschutz- und Landschaftsschutzgebiet Hümmerich ab
Die beantragten Anlagen liegen innerhalb des „Vogelschutzgebietes Westerwald“. Europäische Vogelschutzgebiete dienen dem Schutz der Vögel und nicht ihrer Industrialisierung.
Keine Windenergie im Wald!
Die viel gefragte Sonderbroschüre „Keine Windenergie im Wald!“ erscheint in der nunmehr 3. überarbeiteten Auflage und gibt damit den aktuellen Rechtsstand aufgrund der zahlreichen Gesetzesänderungen wieder. Sie analysiert in einem Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Faller auch die Umsetzung der RED III-Richtlinie.
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