17.04.2026 - Neuigkeiten

OVG: Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet rechtswidrig

Symbolfoto

RLP/ Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat die Genehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet Westerwald (Hümmerich, Landkreis Altenkirchen) mit Urteil vom 16.04.2026 aufgehoben und für nicht vollziehbar erklärt, da diese rechtswidrig sei.

Da diese Genehmigung in einem europäischen Schutzgebiet bundesweite Bedeutung hat und wir große Erfolgsaussichten sahen, hatte die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) am 03.01.2025 beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (OVG) Klage gegen die Genehmigung eingereicht. Die von der Genehmigungsbehörde beim Kreis Altenkirchen angeordneten Abschaltzeiten für den  RotmilanRotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben. in einem europäischen Vogelschutzgebiet mit nur sechs Wochen und für Fledermäuse sind viel zu kurz und genügen nicht den naturschutzfachlichen Anforderungen und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen.

„Wir konnten es nicht zulassen, dass europaweit geschützte Arten noch nicht einmal in europäischen Vogelschutzgebieten ausreichend geschützt werden sollen. Die Kreisverwaltung Altenkirchen als Genehmigungsbehörde ist ihrer Verpflichtung zum Artenschutz nicht nachgekommen. Das Urteil ist von bundesweiter Bedeutung und damit wegweisend in der zukünftigen Rechtsprechung“, erklärte Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Landesvorsitzender der NI.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) hatte die Genehmigungsbehörde im Februar 2024 ausdrücklich verpflichtet, dass die Nebenbestimmungen so ausgestaltet sein müssten, dass die Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes unter die Schwelle der Erheblichkeit abgesenkt werden müssten. Dies ist aber in der erfolgten Genehmigung nicht der Fall, so die Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Detailinfos folgen Kürze.

Bitte unterstützen Sie unseren Rechts- und Klagefond mit Ihrer Spende, damit wir auch weiterhin solche Erfolge für den Natur- und Artenschutz erzielen können. 

Wir danken allen unseren Unterstützern und Mitgliedern. Gemeinsam schützen wir Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume. 

Jetzt für Naturschutz spenden


Ansprechpartner:

Harry Neumann
Vorsitzender

mehr über Harry Neumann

Mehr zum Thema:

Naturschutzinitiative (NI) reicht Klage gegen Windenergieanlagen auf dem Hümmerich ein

RLP / „Da diese Genehmigung in einem europäischen Schutzgebiet bundesweite Bedeutung hat und wir große Erfolgsaussichten sehen, haben wir am 03.01.2025 beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (OVG) Klage gegen die Genehmigung eingereicht."

mehr erfahren

Widerspruch und Klage gegen Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet

RLP / Nachdem die NI gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Hümmerich in nördlichen Rheinland-Pfalz mit Hilfe einer Fachanwaltskanzlei Widerspruch bei der Genehmigungsbehörde eingelegt und ausführlich begründet hatte, findet nunmehr am 13.11.2024 der Erörterungstermin bei der Kreisverwaltung Altenkirchen statt.

mehr erfahren

Klage gegen Windenergieanlagen – Bundesweite Bedeutung

Nachdem die NI gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Hümmerich in nördlichen Rheinland-Pfalz mit Hilfe einer Fachanwaltskanzlei Widerspruch bei der Genehmigungsbehörde eingelegt hatte, wurde dieser nunmehr ausführlich begründet.

mehr erfahren

Keine Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet! NI legt Widerspruch ein

Gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Hümmerich in Rheinland-Pfalz hat die Naturschutzinitiative e.V. (NI) über eine Fachanwaltskanzlei Widerspruch bei der Kreisverwaltung Altenkirchen eingelegt.

mehr erfahren

NI lehnt WEA im Vogelschutz- und Landschaftsschutzgebiet Hümmerich ab

Die beantragten Anlagen liegen innerhalb des „Vogelschutzgebietes Westerwald“. Europäische Vogelschutzgebiete dienen dem Schutz der Vögel und nicht ihrer Industrialisierung.

mehr erfahren

Keine Windenergie im Wald!

Die viel gefragte Sonderbroschüre „Keine Windenergie im Wald!“ erscheint in der nunmehr 3. überarbeiteten Auflage und gibt damit den aktuellen Rechtsstand aufgrund der zahlreichen Gesetzesänderungen wieder. Sie analysiert in einem Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Faller auch die Umsetzung der RED III-Richtlinie.

mehr erfahren
© Naturschutzinitiative e.V. (NI) | Wir schützen Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume
Headline

here be text