Keine Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet! NI legt Widerspruch ein
Keine Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet!
NI legt Widerspruch ein
Gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Hümmerich in Rheinland-Pfalz hat die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) über eine Fachanwaltskanzlei Widerspruch bei der Kreisverwaltung Altenkirchen eingelegt.
Hauptkritikpunkte des Naturschutzverbandes sind, dass die Industrieanlagen in einem Landschaftsschutzgebiet und einem europäischen Vogelschutzgebiet errichtet werden sollen. Die angeordneten Abschaltzeiten für den RotmilanRotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben. seien viel zu kurz und genügten nicht den naturschutzfachlichen Anforderungen, betonte die Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) habe ausdrücklich erklärt, dass die Nebenbestimmungen so ausgestaltet sein müssten, dass die Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes unter die Schwelle der Erheblichkeit abgesenkt werden müssten. Dies sei in der erfolgten Genehmigung unverständlicher Weise nicht der Fall, so der Natur- und Umweltschutzverband. Auch habe das OVG unter Hinweis auf Artikel 20 a des Grundgesetzes bestätigt, dass die Ziele des Artenschutzes gleichwertig seien mit denen des Klimaschutzes. Auch unter den neuen Gesetzesänderungen zu Lasten des Artenschutzes gebe es Fälle, in denen der Naturschutz Vorrang vor der Windkraftnutzung habe.
„Dies sehen wir in jedem Fall in Vogelschutzgebieten gegeben, zumindest wo so zahlreiche Artenschutzkonflikte mit der geplanten Nutzung vorliegen wie hier“, erklärte Biologe Immo VollmerImmo Vollmer Dipl.-Biologe und seit 2018 Naturschutzreferent der NI .
So könne die NI auch die für den SchwarzstorchSchwarzstorch Der volkstümliche weiße Klapperstorch, der auch die Menschen über den Kindersegen glücklich macht, hat noch einen wenig bekannten schwarzen Bruder. Dieser Storch ist ein geheimnisvoller und scheuer Waldbewohner. völlig unzureichenden Vermeidungsmaßnahmen nicht akzeptieren. Der Annahme, dass der störempfindliche Schwarzstorch lediglich von sich drehenden WEA beeinträchtigt werde und deshalb kurzfristige Abschaltzeiten eine Abhilfe böten, müsse aus fachlicher Sicht deutlich widersprochen werden. „Der Schwarzstorch ist eine störempfindliche Art, für den der erhebliche Eingriff in seinen Lebensraum vergrämend wirkt“, so Immo Vollmer.
„Beide Anlagen führen während der gesamten Aufenthaltszeit des Rotmilans zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos. Dies können wir nicht klaglos hinnehmen. Denn Vogelschutzgebiete dienen dem Schutz der Vögel und nicht ihrer Industrialisierung“, erklärten Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.
Ansprechpartner:
Widerspruch und Klage gegen Windenergieanlagen im Vogelschutzgebiet
RLP / Nachdem die NI gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Hümmerich in nördlichen Rheinland-Pfalz mit Hilfe einer Fachanwaltskanzlei Widerspruch bei der Genehmigungsbehörde eingelegt und ausführlich begründet hatte, findet nunmehr am 13.11.2024 der Erörterungstermin bei der Kreisverwaltung Altenkirchen statt.
Kein Windindustriegebiet im faktischen Vogelschutzgebiet
Baden-Württemberg / Anlässlich eines Scoping-Termins zum geplanten „Windpark“ Walldürn-Wettersdorf gab die Naturschutzinitiative (NI) gegenüber dem Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis eine ablehnende Stellungnahme ab.
Klage gegen Windenergieanlagen – Bundesweite Bedeutung
Nachdem die NI gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Hümmerich in nördlichen Rheinland-Pfalz mit Hilfe einer Fachanwaltskanzlei Widerspruch bei der Genehmigungsbehörde eingelegt hatte, wurde dieser nunmehr ausführlich begründet.
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Die aktualisierte Sonderveröffentlichung "Wissenschaftler fordern: Keine Windenergie im Wald! - Landschaften und Wälder schützen!" warnt vor einer weiteren Zerstörung der Wälder.
Biodiversität und Arten als unsere Lebensversicherung
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NI lehnt WEA im Vogelschutz- und Landschaftsschutzgebiet Hümmerich ab
Die beantragten Anlagen liegen innerhalb des „Vogelschutzgebietes Westerwald“. Europäische Vogelschutzgebiete dienen dem Schutz der Vögel und nicht ihrer Industrialisierung.
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