04.01.2025 - Pressemitteilung

Naturschutzinitiative (NI) reicht Klage gegen Windenergieanlagen auf dem Hümmerich ein

Rotmilan

RLP/Kreis Altenkirchen – Nachdem die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) gegen die Genehmigung von zwei Windenergieanlagen auf dem Hümmerich in nördlichen Rheinland-Pfalz Widerspruch bei der Genehmigungsbehörde eingelegt hatte, wurde dieser vom Kreisrechtsausschuss des Kreises Altenkirchen nach dem Erörterungstermin am 04.12.2024 zurückgewiesen.

„Da diese Genehmigung in einem europäischen Schutzgebiet bundesweite Bedeutung hat und wir große Erfolgsaussichten sehen, haben wir am 03.01.2025 beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz (OVG) Klage gegen die Genehmigung eingereicht. Die von der Genehmigungsbehörde beim Kreis Altenkirchen angeordneten Abschaltzeiten für den  RotmilanRotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben. in einem europäischen Vogelschutzgebiet mit nur sechs Wochen sind viel zu kurz und genügen nicht den naturschutzfachlichen Anforderungen und den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen. Wir können es nicht zulassen, dass europaweit geschützte Arten noch nicht einmal in europäischen Vogelschutzgebieten ausreichend geschützt werden sollen. Die Genehmigungsbehörde kommt ihrer Verpflichtung zum Artenschutz nicht nach“, erklärte Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Landesvorsitzender der NI.

Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG) hatte die Genehmigungsbehörde im Februar 2024 ausdrücklich verpflichtet, dass die Nebenbestimmungen so ausgestaltet sein müssten, dass die Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebietes unter die Schwelle der Erheblichkeit abgesenkt werden müssten. Dies sei aber in der erfolgten Genehmigung nicht der Fall, so die Naturschutzinitiative e.V. (NI).

„Auch die für den  SchwarzstorchSchwarzstorch Der volkstümliche weiße Klapperstorch, der auch die Menschen über den Kindersegen glücklich macht, hat noch einen wenig bekannten schwarzen Bruder. Dieser Storch ist ein geheimnisvoller und scheuer Waldbewohner. völlig unzureichenden Vermeidungsmaßnahmen können wir nicht akzeptieren. Der Schwarzstorch ist eine störempfindliche Art, für den der erhebliche Eingriff in seinen Lebensraum vergrämend wirkt“, betonte Dipl.-Biologe Immo VollmerImmo Vollmer Dipl.-Biologe und seit 2018 Naturschutzreferent der NI , Naturschutzreferent der NI.

„Beide Anlagen führen während der gesamten Aufenthaltszeit des Rotmilans zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos. Hinzu komme, so die NI, dass der Habitatschutz nach der FFH Richtlinie in erheblicher Art und Weise verletzt werde. Das Projekt, so wie es genehmigt wurde, führt zu erheblichen Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebiets Westerwald in seinen für die Erhaltungsziele und den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen. Die Nebenbestimmungen des angegriffenen Bescheides vermeiden erhebliche Beeinträchtigungen des Vogelschutzgebiets durch den Verlust potenzieller Habitatflächen für den Schwarzstorch nicht in ausreichender Weise. Die vorgesehenen Abschaltzeiten vermeiden eine erhebliche Beeinträchtigung des Vogelschutzgebiets mit Blick auf die erhöhte Tötungsgefahr des Rotmilans nicht in ausreichender Weise. Wir sehen nicht, dass die Genehmigung die Rechtsauffassung des OVG fehlerfrei umgesetzt hat. Vielmehr wird durch die Genehmigung das Verbot, das Vogelschutzgebiet zu beeinträchtigen, verletzt. Diese erheblichen Mängel des Genehmigungsbescheides durch den Kreis Altenkirchen können wir nicht klaglos hinnehmen“, so Harry Neumann und Immo Vollmer.

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Ansprechpartner:

Harry Neumann
Vorsitzender

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Immo Vollmer Dipl.-Biologe
Referent für Natur- und Artenschutz, Fachplanungen

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