Goldschakal auf Sylt darf nicht abgeschossen werden – NI mit Klage erfolgreich

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat per Beschluss vom 11.06.2025 die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Goldschakals auf Sylt aufgehoben. Damit hat es die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) gegen die Ausnahmegenehmigung des Landesamtes für Landwirtschaft
Landwirtschaft Böden als Kohlenstoffspeicher / Ökologischen Landbau weiter ausbauen und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein vom 4. Juni 2025 wiederhergestellt.
Goldschakalabschuss auf Sylt: NI legt Beschwerde gegen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes ein
Die NI hat gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes Beschwerde eingelegt, da der Verband diesen Beschluss für nicht vereinbar hält mit dem Bundesnaturschutzgesetz und dem europäischen Naturschutzrecht.
Warum klagt die Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen den Abschuss eines Goldschakals auf Sylt? – Falsche Darstellung des Landesamtes für Umwelt
Als bundesweit anerkannter Naturschutzverband setzt sich die Naturschutzinitiative e.V. (NI) für die Anwendung des geltenden Rechts ein. Gerade in einem solchen Fall, in dem ein „Schnellschuss“ mit der Tötung eines in Deutschland seltenen Wildtieres irreversibel vollendete Tatsachen schaffen soll.
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