11.06.2025 - Neuigkeiten

Goldschakal auf Sylt darf nicht abgeschossen werden – NI mit Klage erfolgreich

Der Goldschakal auf Sylt darf vorerst weiterleben (Symbolfoto) – Bild: iStock/Shimi Eni

Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat per Beschluss vom 11.06.2025 die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Goldschakals auf Sylt aufgehoben. Damit hat es die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) gegen die Ausnahmegenehmigung des Landesamtes für LandwirtschaftLandwirtschaft Böden als Kohlenstoffspeicher / Ökologischen Landbau weiter ausbauen und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein vom 4. Juni 2025 wiederhergestellt.

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