Warum klagt die Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen den Abschuss eines Goldschakals auf Sylt? – Falsche Darstellung des Landesamtes für Umwelt

Von Dr. rer. nat. Wolfgang Epple und Roland Dilchert
Als bundesweit anerkannter Naturschutzverband setzt sich die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) für die Anwendung des geltenden Rechts ein. Gerade in einem solchen Fall, in dem ein „Schnellschuss“ mit der Tötung eines in Deutschland seltenen Wildtiere
Wildtiere Wir schützen Wildtiere! Unser ganzes Herz schlägt für den daseinsbedingten Schutz von Wildtieren.s irreversibel vollendete Tatsachen schaffen soll.
Nur zwei durch den Goldschakal nachgewiesene Rissvorfälle
Der Goldschakal auf Sylt wurde wegen nur zweier Rissvorfälle mit eindeutiger Beteiligung des Goldschakals zum Abschuss freigegeben. Dies ergibt sich aus einem Schreiben des Landesamtes für Umwelt an das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein, das konkretere Informationen von diesem Amt angefordert hatte.
Das Landesamt für LandwirtschaftLandwirtschaft Böden als Kohlenstoffspeicher / Ökologischen Landbau weiter ausbauen und nachhaltige Landesentwicklung (LfU) in Schleswig-Holstein hatte in seiner Allgemeinverfügung vom 4. Juni 2025 mitgeteilt, dass es in der Zeit zwischen dem 19. und 21. Mai 2025 im Verlauf zweier Vorfälle zu 76 Rissereignissen an Nutztierbeständen gekommen sei.
In der vor dem Verwaltungsgericht Schleswig vorgetragenen Stellungnahme des LfU vom 16. Juni wurde mitgeteilt, dass „also zwei von vier an den Rissen unmittelbar genommene Proben“ DNA des Goldschakals enthielten. Bei zwei weiteren Proben konnte lediglich die Gattung „Hundeartige“ bestätigt werden. In einem Fall, in welchen Haarproben von einem Zaun analysiert wurden, handelte es sich um Haare eines Haushundes.
In der Pressemitteilung des Umweltministeriums vom 3. Juni, welche von der Presse aufgegriffen worden war, war jedoch von „mehreren Rissvorfällen auf Sylt“ die Rede. Es hieß: „Zwischen dem 19. und 21. Mai 2025 wurden dem schleswig-holsteinischen Wolfsmanagement Rissvorfälle gemeldet, in deren Verlauf insgesamt 76 Lämmer getötet wurden. Die Vorfälle wurden durch das Wolfsmanagement untersucht. Die genetischen Proben wurden durch das Senckenberg Forschungsinstitut untersucht und als Verursacher wurde ein Goldschakal ermittelt.“
Von den insgesamt vier genommenen Proben aber konnten nur zwei dem Goldschakal zugeordnet werden.
Kritik der NI
– Zwei Rissereignisse = „mehrere Rissvorfälle? Das LfU hätte von Anfang an von lediglich zwei Rissereignissen sprechen sollen
– Das LfU müsste nun die Zahl 76 auf die dem Goldschakal zuzuordnende (geringere) Zahl herunterkorrigieren.
Aufbauschende Darstellung des Geschehens durch das Landesamt
Es drängt sich die Vermutung auf, dass der Abschuss des Goldschakals durch eine aufbauschende Darstellung des Geschehens gerechtfertigt werden sollte. Man kann auch sagen: dass der Presse und der Bevölkerung eine „aufgehübschte“ Story verkauft werden sollte.
Letztlich räumt das LfU selbst ein, dass die Schafe auf Sylt vor Beutegreifern wie Goldschakal, Fuchs oder auch Wolf gar nicht geschützt wurden und werden sollen.
„Deichschutz“ und „Wiesenvogelschutz“ vorgeschoben
Um von diesem Unterlassen abzulenken, darf man annehmen, dass die zwei weiteren Argumente „Deichschutz“ und „Wiesenvogelschutz“ bloß vorgeschoben worden sind, um die Begründung für den Abschuss etwas gewichtiger erscheinen zu lassen.
Goldschakal ist nicht invasiv oder „gebietsfremd“, sondern natürlich zuwandernd und daher heimisch, und durch europäisches Recht geschützt. Die Tötung ist Ultima Ratio.
Der nach Sylt eingewanderte Goldschakal ist nicht gebietsfremd, sondern als natürlich zuwandernde Spezies einheimisch, und nach der FFH-RL besonders geschützt. Die im geltenden Recht sehr wohl bestehenden Möglichkeiten für Ausnahmen von Schutz sehen vor, dass die Tötung eines Individuums einer besonders geschützten Art, zumal wenn sie in Deutschland so selten ist wie der Goldschakal, Ultima Ratio sein muss: „Sofern es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt“, heißt es im Bundesnaturschutzgesetz.
Nach geltendem Recht anzuwenden: Zumutbare Alternative zum „Schnellschuss“ – Einfangen und Verbringen an weit entfernten Ort
Auch wenn Jäger das Gegenteil behaupten: Es gibt diese nach dem Naturschutzrecht (Bundesnaturschutzgesetz) zumutbare Alternative: Das Einfangen und Umsiedeln dieses Schakals. Dieser Schakal ist den Schafen im Beisein von Schäfern nachweislich sehr nahe gekommen, was bedeutet, dass er gefangen werden kann (Lebendfangfalle oder Betäubungsgewehr, bzw. Betäuben).
Natürliches Verhalten aller Beutegreifer: Ausnutzen eines „Food-Bonanza“. Lernen am Erfolg
Der Schakal hat nicht „gelernt“, Lämmer zu töten. Er musste es nicht „lernen“. Es gehört vielmehr zu seiner natürlichen Verhaltensausstattung, sich auch an (junge) Huftiere heranzumachen. Auf dem Deich sind die völlig ungeschützten Schafe, insbesondere wehrlose Lämmer, wie ein gedeckter Tisch. Die besondere Situation völlig ungeschützter Schafe auf dem Deich machen es für einen Schakal sehr einfach, diese zu erbeuten.
Wiederholter Erfolg an besonders leicht erreichbarer Beute wirkt daher wie eine Konditionierung. Deshalb ist rasches Handeln und Reagieren erforderlich. Beutegreifer, insbesondere gerade die Caniden Wolf, Schakal und auch Fuchs sind sehr plastisch im Verhalten und setzen gerade einfache Jagderfolge im Rahmen persönlicher Erfahrung um. Sie „belohnen“ sich für einen geringen Aufwand.
Würde der Schakal eingefangen, an einen sehr weit entfernten Ort verbracht, würde er nicht an den Ort seines so leichten Jagderfolges zurückkehren, nicht mehr eine solche Situation wie auf Sylt vorfinden, und voraussichtlich entsprechend andere Beute suchen und machen. Denn nicht überall in Deutschland laufen Hunderte von Schafen völlig ungeschützt umher.
Naturschutzinitiative (NI): Rechtskonform ist die zumutbare Alternative einer nicht tödlichen Entnahme – das bedeutet keine „Missachtung“ der Weidetiere und ihrer Halter
In Antrag der NI bei Gericht wird für die rechtlich vorgeschriebene Prüfung der zumutbaren Alternative einer nicht letalen Entnahme plädiert. Selbstverständlich muss gehandelt werden. Aber wie in Deutschland so oft: Einfach schnell abschießen?
Als Naturschutzverband hätte die NI versagt, wenn sie nicht vor Gericht für die Anwendung des geltenden Rechts und die dafür zur Verfügung stehenden Mittel plädiert hätte, um dem Schakal auch in der Situation des konkret und steil eingetretenen Konfliktes die Chance zu geben, zu überleben.
Schutz von Weidtieren auf Deichen zukünftig unerlässlich. Tierschutzvorgaben anwenden.
Schafe können sehr wohl auch auf Deichen gegen Prädation, sei es Wolf, Schakal oder gelegentlich sogar Fuchs, gesichert werden. Das Tierschutzgesetz sieht hierzu allerdings die Tierhalter in der Pflicht.
Als ehemaliger Schafhalter (sehen Sie auf der Homepage des Verfassers unter „Über mich“) ist Verhalten und Schutzbedürftigkeit von Schafen aus langjähriger Erfahrung persönlich bekannt. Auch ohne Anwesenheit von Wolf (und Schakal) wurde meine Schafherde in der Wesermarsch mit Elektrozäunen geschützt, weil auch Füchse neugeborene Lämmer gelegentlich erbeuten können.
Nicht ohne Grund sind je nach Situation europa- und weltweit erprobt:
– Zäune
– Hunde (Hüte- und Wachhunde, Herdenschutzhunde)
– Im Bedarfsfall: Behirtung
In allen Ländern mit ausgesprochener Tradition und Erfahrung in der Haltung und Zucht von Schafen findet in Gegenden mit Vorkommen entsprechender Beutegreifer bis heute Behirtung statt. Auf die neu eingetretene Situation durch Wolf (und Schakal) können sich auch Schafhalter in Deutschland einstellen.
Motivation der eingereichten Klage: Keine Verkennung der Situation und des Schadensereignisses, sondern Rechtstreue und unblutiges Vorgehen für den Schutz eines äußerst seltenen Wildtieres
Wenn erkennbar Hass ins Spiel kommt, müssen besonders geschützte Wildtiere vor einem „Schnellschuss“ bewahrt werden. Das zeigen gerade die Vorkommnisse in Deutschland in den letzten Jahren und Jahrzehnten.
Nach derzeitigem Kenntnisstand gibt es in Schleswig-Holstein vermutlich gerade einmal zwei Schakale, evtl. sogar nur diesen einen. Deshalb ist seine Schutzwürdigkeit im Hinblick auf den Erhaltungszustand auch nach naturethischen Gesichtspunkten besonders hoch – selbst dann, wenn es fünf Schakale im nördlichsten Bundesland wären.
Die NI bedauert, dass im Fall des Goldschakals auf Sylt nicht mit angemessener Wahrhaftigkeit in der Öffentlichkeit die von ihr als zumutbare Alternative in der Klage vertretene mögliche unblutige Entnahme kommuniziert wird. Es ist vielsagend, dass aus ganz Deutschland Jäger zum Abschießen des Schakals anreisen wollten.
Weitere Informationen auf der Homepage der NI.
Zum Schutz von Arten im Interessenkonflikt gibt es eine vertiefende Seite auf der Homepage des Verfassers: https://wolfgangepplenaturschutzundethik.de/?page_id=1207
Hierzu: https://wolfgangepplenaturschutzundethik.de/?page_id=2434
Wissenschaftliche Expertise
Autoren: Dr. rer. nat. Wolfgang EppleWolfgang Epple Dr. rer. nat. Wolfgang Epple ist Biologe und Autor zahlreicher Bücher, u.a. auch von „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar“ (2021) und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an. , Roland Dilchert und Naturschutzinitiative e.V. (NI)
Der Verfasser Dr. rer. nat. Wolfgang Epple ist Biologe, Ökologe, Ethnologe und Wissenschaftlicher BeiratWissenschaftlicher Beirat Dieser Beirat setzt sich zusammen aus renommierten Naturwissenschaftlern und ausgewiesenen Experten auf ihren Fachgebieten. der Naturschutzinitiative e.V. (NI). Er hat selbst zehn Jahre an der südlichen Nordsee direkt hinter dem Deich gewohnt und dort eine Schafherde gehalten und betreut. Es handelte sich um einen Beitrag zur Erhaltungszucht einer alten und besonders zierlichen, also auch durch Prädation „verletzlichen“ Rasse: Weiße hornlose Heidschnucke, genannt “Moorschnucke“.
Foto hier: https://wolfgangepplenaturschutzundethik.de/?page_id=115
Als Gutachter für das damalige Niedersächsische Landesamt für Ökologie wurden unter anderem Weideflächen mit Bodenbrütern kartiert („Stollhammer Wisch“, Landkreis Wesermarsch). Darunter nicht nur Rinder- und Kuhweiden, sondern auch Flächen, die mit Schafen beweidet wurden. Direktbeobachtungen haben gezeigt: Schafe können besonders bei hoher Beweidungsdichte für die Bodenbrüter erhebliche Probleme machen. Vom Zertrampeln der Gelege bis zum Töten von Küken.
Weitere ehrenamtliche Mitarbeiter der NI stammen aus Schleswig-Holstein und argumentieren nicht in Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten, wie ständig behauptet wird. So auch der Ornithologe, langjährige Länder- und Fachbeirat für Schleswig-Holstein und Vorsitzender der NI-Kreisgruppe Pinneberg, Roland Dilchert.
Ansprechpartner:
Goldschakal auf Sylt darf nicht abgeschossen werden – NI mit Klage erfolgreich
SH / Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Goldschakals auf Sylt aufgehoben. Damit hat es die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der NI gegen die Ausnahmegenehmigung vom 4. Juni 2025 wiederhergestellt.
Ein Platz für wilde Tiere? – Teil 4
Der Verlust der biologischen Vielfalt ist die global am weitesten fortgeschrittene Überschreitung der planetaren Grenzen (1). Natur- und Artenschutz müssten für die Menschheit höchste Priorität haben. Weltweit. Überall. Wie reagieren wir auf diese Erkenntnis? Was ist „ökologische Wahrheit“? „Klimaschutz“ durch Treibhausgasreduzierung, Weltrettung durch Erneuerbare Energien und „Große Transformation“ dominieren den öffentlichen Diskurs, die Politik und die mediale Wahrnehmung. Mit fatalen Konsequenzen.
Absenkung des Schutzstatus des Wolfes durch die Berner Konvention – weitere Erosion des europäischen Artenschutzes
Von Dr. Wolfgang Epple / Was sich im Rahmen einer zunehmend unsachlich geführten Debatte schon seit September 2024 auf Betreiben der EU-Kommission unter Ursula von der Leyen (CDU) ankündigte, ist mit dem 03. Dezember 2024 eingetreten: ...
Biodiversität und Arten als unsere Lebensversicherung
„Der Mensch ist längst zum entscheidenden Evolutionsfaktor geworden“, so Prof. Dr. Matthias Glaubrecht in der Fachpublikation „Biodiversität und Arten als unsere Lebensversicherung“, die die NI anlässlich des Tages der Artenvielfalt veröffentlicht hat.
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