Es gibt bisher keinen Beweis dafür, dass der Goldschakal auf Sylt im Mai 2025 Schafe getötet hat. Neuigkeiten aus dem Gerichtsverfahren
Aktuell wird aus Anlass der neu entstehenden Goldschakalpopulation in Schleswig-Holstein wieder darüber berichtet, dass im Mai 2025 ein Goldschakal auf Sylt bis zu 100 Schafe getötet haben soll. „Diese Meldungen entsprechen nicht den Tatsachen“, so
Roland Dilchert
Roland Dilchert Roland Dilchert ist Länder- und Fachbeirat der NI für Hessen, Hamburg und Schleswig-Holstein sowie Sprecher der NI für Schleswig-Holstein und Niedersachsen.
, Sprecher der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) in Schleswig-Holstein.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte im Juni 2025 erfolglos zwei Eilanträge vor den Verwaltungsgerichten mit dem Ziel eingereicht, die Ausnahme zur Tötung des Goldschakals auf Sylt für rechtswidrig erklären zu lassen. Da sowohl das Verwaltungsgericht als auch das Oberverwaltungsgericht die Eilanträge abgelehnt hatten, führte die NI die Klage im Hauptsacheverfahren weiter. Mittlerweile seien andere Sachverhalte bekannt geworden, so der Natur- und Umweltschutzverband.
Nach der Einschätzung von Wissenschaftlern könne ein Goldschakal mit der Größe eines mittelgroßen Hundes zwar Schafe überwältigen, „aber niemals in dieser Zahl“, erklärte der Biologe und Ethologe Dr.
Wolfgang Epple
Wolfgang Epple Dr. rer. nat. Wolfgang Epple ist Biologe und Autor zahlreicher Bücher, u.a. auch von „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar“ (2021) und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an.
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Wissenschaftlicher Beirat
Wissenschaftlicher Beirat Dieser Beirat setzt sich zusammen aus renommierten Naturwissenschaftlern und ausgewiesenen Experten auf ihren Fachgebieten. der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Behauptungen voll Ungereimtheiten und Widersprüchen
In der Klageerwiderung vor Gericht vom 15.12.2025 schreibt das schleswig-holsteinische Landesamt für Umwelt (LfU):
„Insofern ist es richtig, dass auf Sylt nur das Ergebnis (12 tote, 8 verletzte und 3 eingeschläferte Lämmer) vom 21.05.2025 aufgeführt werden kann.“
Diese Mitteilung stimme auch mit den Zahlen der veröffentlichten Goldschakal-Liste des LfU, datiert am 11.06.2025, überein, die der NI vorliegt. „Es wurde im gerichtlichen Eilverfahren kein Beweis, z.B. in Form von Fotos oder behördlichen Belegen über die Anzahl der tatsächlich beseitigten Tierkörper vorgelegt, der die Behauptungen von bis zu 100 toten Schafen bestätigen könnte“, betonte Roland Dilchert, Sprecher der NI in Schleswig-Holstein.
Außerdem gehe aus der „Goldschakal-Liste“ des Landesamtes für Umwelt, anders als in Medienberichten bekannt gemacht, eindeutig hervor, dass es niemals drei Tattage gegeben habe, so der Verband. „Es wurde nur der 21.05.2025, mit dem Vermerk „Nutztierriss“, aufgeführt.
„Für den 20.05 2025 gab es lediglich eine Sichtungsfeststellung und für den 19.05.2025 gab es gar keine Angabe“, so Roland Dilchert.
Es sei von Anfang an unglaubwürdig gewesen, dass über drei Tage lang zunehmend tote Schafe auf Sylt auf einem viel begangenem Deichabschnitt gelegen hätten und niemand die Polizei oder andere Behördenvertreter informiert habe.
Fakten aus dem Gerichtsverfahren entlasten den Goldschakal
Im laufenden Gerichtsverfahren stellte sich heraus, dass lediglich an vier Schafen DNA-Proben genommen wurden, von denen nur zwei Proben dem Goldschakal zugeordnet werden konnten. In der Antragserwiderung vom 16.06.2025 schreibt das Landesamt: „Die DNA-Proben an den Zäunen ergaben, dass es sich ausschließlich um Hundehaare handelte“, erklärte Roland Dilchert.
„Es ist wahrscheinlich, dass ein großer Hund bzw. mehrere freilaufende Hunde die Schafe getötet haben. Denn es ist ein allgemein bekanntes und sehr ernstes Problem, dass einzelne oder mehrere freilaufende Hunde mit Jagdinstinkt, also oft Schäferhunde oder andere große und wehrhafte Rassen,
Wildtiere
Wildtiere Wir schützen Wildtiere! Unser ganzes Herz schlägt für den daseinsbedingten Schutz von Wildtieren. reißen und selbstverständlich auch in Schafherden eindringen. Dabei töten sie viele Tiere, um sie anschließend entweder nur liegen zu lassen, oder sie allenfalls anzufressen. Häufig bleiben Schafe nach einer Attacke durch Haushunde schwer verletzt oder sterbend zurück“, erklärte Dr. Wolfgang Epple, und weiter:
„Medien berichteten beispielsweise kurz danach im Juni 2025, dass ein großer Hund an der Küste auf Sylt von der Polizei erschossen werden musste, da er nicht mehr zu bändigen war und seinem Halter einen Daumen abgebissen hatte. Aus den Ergebnissen im laufenden Verfahren kann festgestellt werden, dass es bisher keinen rechtskräftigen Beweis gibt, dass der Goldschakal auf Sylt Schafe getötet hat. Es spricht vieles dafür, dass der Schakal nur Nachnutzer an den toten Schafen bzw. Lämmern war, das heißt, er hat von den bereits getöteten Tieren nur gefressen“, so Dr. Wolfgang Epple und Roland Dilchert.
Ansprechpartner:
Goldschakal Abschuss auf Sylt: Naturschutzinitiative e.V. (NI) klagt weiter
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein hat die Beschwerde der NI gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Schleswig-Holstein im Eilverfahren abgelehnt, die Ausnahmegenehmigung vom Tötungsverbot aufzuheben.
Goldschakalabschuss auf Sylt: NI legt Beschwerde gegen Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes ein
Die NI hat gegen den Beschluss des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichtes Beschwerde eingelegt, da der Verband diesen Beschluss für nicht vereinbar hält mit dem Bundesnaturschutzgesetz und dem europäischen Naturschutzrecht.
Warum klagt die Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen den Abschuss eines Goldschakals auf Sylt? – Falsche Darstellung des Landesamtes für Umwelt
Als bundesweit anerkannter Naturschutzverband setzt sich die Naturschutzinitiative e.V. (NI) für die Anwendung des geltenden Rechts ein. Gerade in einem solchen Fall, in dem ein „Schnellschuss“ mit der Tötung eines in Deutschland seltenen Wildtieres irreversibel vollendete Tatsachen schaffen soll.
Goldschakal auf Sylt darf nicht abgeschossen werden
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat per Beschluss vom 11.06.2025 die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Goldschakals auf Sylt aufgehoben. Damit hat es die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Ausnahmegenehmigung des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein vom 4. Juni 2025 wiederhergestellt.
Ein Platz für wilde Tiere?
In dieser Publikation stellt der Biologe, Ökologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, den Wert der Wildnis und ihrer Bewohner in den Fokus. Mit seiner großen Fachkenntnis und Empathie für alles was lebt, erinnert er uns an unsere ethische Verantwortung, die all unserem Tun zu Grunde liegen sollte.
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