Kein Fischotterabschuss! – Stiftung Pro Artenvielfalt unterstützt Klage vor dem VGH Bayern

Nachdem die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) eine Klage beim Verwaltungsgericht Regensburg gegen die Abschussgenehmigung von Fischottern eingereicht hatte, folgte nun auch eine Normenkontrollklage gegen die bayerische Ausnahmeverordnung zur Tötung dieser europaweit geschützten FFH-Art.
„Diese Klage wird von der Stiftung Pro Artenvielfalt unterstützt, wofür wir sehr dankbar sind“, erklärte Gabriele NeumannGabriele Neumann Stv. Vorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren , stv. bayerische Landesvorsitzende der NI.
Mehr Infos: www.stiftung-pro-artenvielfalt.org
Die Entnahme von Fischottern aus der Natur in Höhe von relativ geringen Höchstentnahmezahlen ist ungeeignet, konkrete Schäden zu verhindern. Entweder wird vor Ort rigoros entnommen (und damit die Gefahr beseitigt) oder aber gar nicht. Es geht um die Gefahrenbeseitigung, nicht um eine Schadensminderung. Art. 16 Abs. 1 FFH- Richtlinie erlaubt nur eine Ausnahme ‚Vorrang der Wirtschaft vor dem Artenschutz‘ in besonderen Fällen.
Art. 16 FFH-Richtlinie dient nicht der Förderung vom Umsatzzahlen in vorübergehender Zeitspanne. Wenn jährlich nur eine von Anfang an limitierte Anzahl an Tieren (Jagdstrecke) aus der Natur entnommen werden darf/würde, erledigen sich die Fischverluste mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht. Wird ein Tier geschossen, wird es nach gewisser Zeit – zumindest nach der Vorstellung der Regierung der Oberpfalz – durch ein neues Tier ersetzt werden. Art. 3 BayAAV zielt also auf eine vorübergehende Umsatzabsicherung und nicht auf die Beseitigung einer Gefahr. Dieses ‚Gießkannenprinzip‘ der stets geringen Entnahme ist für die Fischbetriebe sogar schädlich. Der Fischotter ist ein Reviertier. Es gibt eine natürliche Obergrenze an Exemplaren, keinen exponentiellen Populationszuwachs.
Weiterhin fehlt es nach Auffassung der NI an einer Alternativenprüfung und der Bestimmung des Erhaltungszustandes.
„Herausforderungen mit Tieren, die wieder in ihre ursprünglichen LebensräumeLebensräume Wir schützen Lebensräume! Bedrohte Vielfalt schützen und erhalten! zurückkehren, können nicht dadurch ‚gelöst‘ werden, dass diese getötet werden. Über deren eigenständige Rückkehr sollten wir uns freuen. Eine aufgeklärte Gesellschaft ist schon ethisch verpflichtet, Wege der Koexistenz zu finden. Daher lassen wir diese Frage vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München klären und sorgen damit für Rechtssicherheit“, betonte Gabriele Neumann.
Bitte unterstützen Sie unsere Klage mit Ihrer Spende.
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Stichwort: Fischotter
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Gabriele Neumann
stv. Vorsitzende, Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
Naturschutzinitiative e.V. (NI) klagt gegen Fischotterabschuss in Bayern
Die Regierung der Oberpfalz hat eine Allgemeinverfügung zum Abschuss von Fischottern erlassen. Die NI hat gegen diese Allgemeinverfügung Klage erhoben und einen Eilantrag auf vorläufigen Rechtsschutz gestellt, da sie die geplanten Abschüsse für rechtswidrig hält.
Biodiversität und Arten als unsere Lebensversicherung
„Der Mensch ist längst zum entscheidenden Evolutionsfaktor geworden“, so Prof. Dr. Matthias Glaubrecht in der Fachpublikation „Biodiversität und Arten als unsere Lebensversicherung“, die die NI anlässlich des Tages der Artenvielfalt veröffentlicht hat.
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