Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein erhält…
Der anerkannte Umweltverband NATURSCHUTZINITIATIVE e.V. (NI) verleiht der Kreisverwaltung Siegen Wittgenstein den
„GOLDENEN AKTENDECKEL“ 2018
Dieses Siegel erhalten Behörden, die sich durch fehlende Kooperationsbereitschaft, unzureichende Transparenz und fehlende Offenheit auszeichnen.
Die Umweltinformationsgesetze haben das Ziel, den Zugang zu amtlichen Informationen und zu Umweltinformationen zu gewähren, um damit die Transparenz und Offenheit der Verwaltung zu vergrößern.
Auf diese Weise sollen nach dem Willen des Gesetzgebers der rechtliche Rahmen
„für den freien Zugang zu Umweltinformationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Verbreitung dieser Umweltinformationen geschaffen werden“
„Diesem wichtigen demokratischen Auftrag kommt die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein vielfach leider nicht nach“, erklärte Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Landesvorsitzender der NI in Nordrhein-Westfalen.
Die NI konnte bislang Information, Transparenz und Offenheit, wie sie die Umweltinformationsgesetze als Leitlinie für das Handeln der Verwaltung vorschreiben, nicht erkennen:
- Anfragen nach dem Umweltinformationsgesetz von Nordrhein-Westfalen werden nicht fristgerecht oder gar nicht beantwortet
- Gerichtsbeschlüsse wurden nicht unmittelbar durchgesetzt (Windpark Knippen). Hierauf musste die NI die Behörde erst hinweisen. In einem äußerst ungewöhnlichen Vorgang hatte selbst das Verwaltungsgericht Arnsberg die Kreisverwaltung Siegen-Wittgenstein am 07.03.2018 schriftlich aufgefordert, ‚die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um die Umsetzung der Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 26. Februar 2018 sowie der Kammer vom 6. März 2018 zu gewährleisten‘.
- Anfragen und sogar von der Behörde selbst angeforderte Daten werden nicht beantwortet (z.B. beim Windpark Knippen zum Fledermausschutz)
- Das letzte Schreiben der Naturschutzinitiative e.V. (NI) vom 13.08.2018 blieb bislang unbeantwortet
- Das zu beanstandende Verhalten der zuständigen Mitarbeiter der Behörde machte das Einschalten eines Fachanwaltsbüros und die Ankündigung einer Feststellungsklage erforderlich
- Selbst auf das letzte Schreiben der Anwaltskanzlei vom 15.11.2018 erfolgte bislang keine Rückmeldung
„Wir hoffen und wünschen uns, dass Sie die Verleihung des „GOLDENEN AKTENDECKELS“ 2018 zum Anlass nehmen, zukünftig für die vom Gesetzgeber geforderte Transparenz zu sorgen und mit einem bundesweit anerkannten Verband kooperativ und partnerschaftlich zusammen zu arbeiten“, schreibt Harry Neumann an den Landrat des Kreises Siegen-Wittgenstein, Andreas Müller.