NI klagt gegen Wolfabschuss im Oberallgäu
Die Landkreise Oberallgäu, Ostallgäu, Bad Tölz-Wolfratshausen und der Landkreis Berchtesgaden haben jeweils eine Allgemeinverfügung erlassen, mit welcher in dem jeweiligen Landkreis eine wolfsfreie Zone zum Schutz der Weidetierhalter eingerichtet werden soll (Gebietsfestsetzung).
In der alpinen Region Deutschlands soll es ermöglicht werden, Wölfe auch dann zu schießen, wenn diese noch gar kein Schaf oder Rind usw. gerissen haben. Dadurch weicht diese neue Behördenpraxis rechtswidrig von der früheren ab, nach welcher ein bestimmter Wolf vor dem Erlass einer Ausnahmegenehmigung mehrere Risse vorgenommen haben muss, damit die nach dem Bundesnaturschutzgesetz geforderte konkrete Gefahr überhaupt bejaht werden konnte, welche zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung bestehen muss.
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