Naturschutzinitiative e.V. (NI) klagt gegen Wolfabschuss im Oberallgäu
Die Landkreise Oberallgäu, Ostallgäu, Bad Tölz-Wolfratshausen und der Landkreis Berchtesgaden haben jeweils eine Allgemeinverfügung erlassen, mit welcher in dem jeweiligen Landkreis eine wolfsfreie Zone zum Schutz der Weidetierhalter eingerichtet werden soll (Gebietsfestsetzung).
In der alpinen Region Deutschlands soll es ermöglicht werden, Wölfe auch dann zu schießen, wenn diese noch gar kein Schaf oder Rind usw. gerissen haben. Dadurch weicht diese neue Behördenpraxis rechtswidrig von der früheren ab, nach welcher ein bestimmter Wolf vor dem Erlass einer Ausnahmegenehmigung mehrere Risse vorgenommen haben muss, damit die nach dem Bundesnaturschutzgesetz geforderte konkrete Gefahr überhaupt bejaht werden konnte, welche zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung bestehen muss.
„Das Vorgehen der bayerischen Behörden ist völlig unverhältnismäßig und vor allem auch wildbiologisch falsch. Daher haben wir Klage gegen die Allgemeinverfügung des Landkreises Oberallgäu eingereicht. Wir erachten die Vorgehensweise der Landkreise nicht mit dem europäischen Recht für vereinbar. Das Verwaltungsgericht Augsburg wird nun prüfen, ob die Rechtsgrundlage, auf welche sich der Landkreis beruft (§ 22d Absatz 2 BJagdG), unionsrechtskonform ist und ob die Voraussetzungen für eine Abschussgenehmigung erfüllt sind“, erklärte
Gabriele Neumann
Gabriele Neumann Stv. Vorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
, bundesweite Projektleiterin „Wolf“ der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI).
„Wir bestehen darauf, dass in jedem Fall weiterhin die Weiden durch wolfabweisende Schutzzäune bzw. Flexinetze eingezäunt werden, und zwar auch in der Alpenregion Deutschlands. Denn das Bundesamt für Naturschutz hat schon vor Jahren festgehalten, dass es auch an Steilhängen möglich ist, Zäune bzw. Netze aufzustellen (BfN-Schrift Nr. 692 aus dem Jahre 2024). Zudem ist es möglich, die Schafe oder Rinder mit Hütehunden oder mit Herdenschutzhunden zu schützen. Es gibt keine Gründe dafür, auf diese Schutzmaßnahmen zu verzichten und es ist wissenschaftlich belegt, dass Herdenschutz wirkt“, so der Natur- und Umweltschutzverband.
Abgesehen hiervon sind die Weidetierhalter auch tierschutzrechtlich dazu verpflichtet, ihre Tiere vor Naturgefahren wie einen Tierriss zu schützen. Die Schäfer und Rinderhalter müssen die ihnen obliegende Verantwortung auch tragen, was ihnen auch zumutbar ist.
Ohnehin erfreuen sich Einheimische und Touristen auch daran,
Wildtiere
Wildtiere Wir schützen Wildtiere! Unser ganzes Herz schlägt für den daseinsbedingten Schutz von Wildtieren. wie den Wolf in freier Natur zu sehen, sofern sie diesen überhaupt zu sehen bekommen.
„Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hält es schließlich auch deswegen für wichtig, den Wolf in Süddeutschland zu schützen statt zu schießen, weil es in Süddeutschland so gut wie keine Wölfe gibt. Der Artenschutz muss erst recht dort hochgehalten werden, wo es kaum Individuen der Art gibt“, so die NI.
Ansprechpartner: