29.09.2026 - Pressemitteilung

Naturschutzinitiative e.V. (NI) stoppt Wolfabschuss im Oberallgäu

Wolf (Canis lupus)

Das Verwaltungsgericht Augsburg hat auf Antrag der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) den Abschuss von Wölfen im Oberallgäu gestoppt.

„Wir halten den Abschuss und die erlassene Allgemeinverfügung weder mit nationalem noch mit europäischem Recht für vereinbar. Daher nehmen wir den Beschluss des VG Augsburg vom 28.09.2026 mit großer Genugtuung zur Kenntnis“, erklärte Gabriele NeumannGabriele Neumann Stv. Vorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren , bundesweite Projektleiterin „Wolf“ der NI.

Das Gericht sieht erhebliche Bedenken in der Allgemeinverfügung des Landkreises Oberallgäu, wonach wolfsfreie Zonen, sogenannte „Weidegebiete“, ausgewiesen werden sollen. Innerhalb dieser Gebiete soll die Bejagung des Wolfes zulässig sein.

„Die Klage der Antragstellerin wird bei der im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes gebotenen, aber auch ausreichenden summarischen Prüfung voraussichtlich Erfolg haben, weil die Allgemeinverfügung sich voraussichtlich als materiell rechtswidrig erweist.“

Das Landratsamt habe „nicht ausreichend schlüssig und nachvollziehbar dargelegt, dass die Zulassung der Bejagung des Wolfs zur Abwendung ernster landwirtschaftlicher oder sonstiger wirtschaftlicher Schäden erforderlich ist“, heißt es im Beschluss des Gerichtes.

„Insbesondere fehlen belastbare Feststellungen zu wiederholten Annäherungen von Wölfen an Weidetiere, zu Rissereignissen trotz geeigneter und zumutbarer Schutzmaßnahmen oder zu einem verfestigten, auf Nutztiere gerichteten Jagdverhalten der betroffenen Wölfe“, hieß es weiter.

Auch eine Interessenabwägung im Übrigen spreche gegen ein überwiegendes Vollzugsinteresse. Die Klage werde sich „nach vorläufiger Prüfung als (zulässig und) begründet“ erweisen, so das Gericht.

Zudem erweise sich die Allgemeinverfügung voraussichtlich als rechtswidrig, weil die Ermessensausübung nicht den gesetzlichen Vorgaben entspreche und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt sei.

„Auch verweist das VG, wie von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) schon öfters gefordert, auf den Einsatz milderer Mittel als die Tötung einer geschützten Art, wie etwa einen elektrifizierten Nachtpferch, den Einsatz von visuellen oder akustischen Abschreckgeräten, den Einsatz von Hirten, Herdenschutz- oder Hütehunden oder die Vergrämung. All dies ist von der Behörde nicht geprüft worden“, erklärte Gabriele Neumann

„Der Antragsgegner hat das ihm zustehende Ermessen nicht fehlerfrei ausgeübt. Er hat den Sachverhalt nicht zutreffend ermittelt und die abwägungsrelevanten Umstände im Einzelfall richtig gewichtet, sondern aufgrund der nicht zumutbaren Zäunung angenommen, es gäbe keine weiteren Alternativen zur Bejagung“, stellt das VG fest.

Auch nach der Absenkung des Schutzstatus bleibe der Wolf eine Art von gemeinschaftlichem Interesse, sodass die Prävention vor der Intervention angezeigt sei und Herdenschutzmaßnahmen weiterhin erforderlich seien, was sich auch aus der Gesetzesbegründung ergebe.

In der alpinen Region Deutschlands soll es ermöglicht werden, Wölfe auch dann zu töten, wenn diese noch gar kein Schaf, Rind oder anderes Weidetier gerissen haben. Dadurch weicht diese neue Behördenpraxis rechtswidrig von der früheren ab, nach welcher ein bestimmter Wolf vor dem Erlass einer Ausnahmegenehmigung mehrere Risse verursacht haben muss, damit die nach dem Bundesnaturschutzgesetz geforderte konkrete Gefahr überhaupt bejaht werden konnte, welche zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung bestehen muss.

„Wir bestehen darauf, dass in jedem Fall weiterhin die Weidetiere geschützt werden müssen. Es gibt keine Gründe dafür, auf Schutzmaßnahmen zu verzichten und es ist wissenschaftlich belegt, dass Herdenschutz wirkt, sofern er denn angewendet wird“, so der Natur- und Umweltschutzverband.

„Im Übrigen gibt es keinen vernünftigen Grund, Wölfe zu bejagen“, so die Wolfskennerin Gabriele Neumann. Gerade in Süddeutschland sei es wichtig, den Wolf zu schützen, statt zu schießen, weil es in dieser Region so gut wie keine Wölfe gebe. „Der Artenschutz muss erst recht dort hochgehalten werden, wo es kaum Individuen der Art gibt. Die vom Bundestag beschlossenen Gesetze, die auf eine erneute Ausrottung des Wolfes hinauslaufen, müssen wieder weg. Dafür werden wir uns verstärkt einsetzen“, so die Naturschutzinitiative e.V. (NI).



Ansprechpartner:

Gabriele Neumann
stv. Vorsitzende, Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren

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