20.01.2022 - Neuigkeiten

NI und Nabu lehnen Windenergieanlagen „Dahlem V“ ab

Rotmilan – Foto: Ingo Kühl
 
Die erteilte Baugenehmigung für die drei Windindustrieanlagen von Dahlem ist umso kritischer zu bewerten, weil die Online-Konsultation als „Ersatz“ für den Erörterungstermin erst am 21.01.2022 beginnt.  Im Rahmen der Online-Konsultation soll den Einwendenden die Gelegenheit gegeben werden, ihre Stellungnahmen zu konkretisieren.

Insbesondere sind die schweren artenschutzfachlichen Konfliktfelder für den Lebensraum der Europäischen WildkatzeEuropäische Wildkatze (Felis silvestris silvestris) Die Europäische Wildkatze ist eine der seltensten einheimischen Säugetierarten und durch internationale Abkommen streng geschützt. und die vorkommenden windkraftsensiblen Vogelarten, die durch den Bau der Windindustrieanlagen verursacht werden, im Genehmigungsverfahren bislang nicht hinreichend berücksichtig worden. Eine vorzeitige Baugenehmigung steht einer neutralen und ergebnisoffenen  Auseinandersetzung mit diesen Konfliktfeldern entgegen und verhindert somit eine artenschutzfachlich korrekte Berücksichtigung.

„Die drei Windindustrieanlagen von Dahlem V dürfen nun in der 300m Pufferzone des Naturschutzgebietes „Rotbachtal“ innerhalb des europäischen Biotopverbundes waldgebundener Tierarten errichten werden. Insbesondere die Schutzziele des Naturschutzgebietes zur Erhaltung des Lebensraumes der Wildkatze und des SchwarzstorchSchwarzstorch Der volkstümliche weiße Klapperstorch, der auch die Menschen über den Kindersegen glücklich macht, hat noch einen wenig bekannten schwarzen Bruder. Dieser Storch ist ein geheimnisvoller und scheuer Waldbewohner. es sowie die Wanderwege der waldgebundenen Tierarten werden erheblich durch den Bau und den Betrieb der Windindustrieanlagen beeinträchtigt und zerschnitten“, betonte Dipl.-Geographin Claudia Rapp-Lange, Länder- und Fachbeirätin der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) in Nordrhein/Westfalen und Sprecherin im Kreis Euskirchen.

Die Standorte der neuen Windindustrieanlagen liegen zwischen den nördlichen und südlichen Standorten der Windindustrieanlagen von Dahlem IV entlang eines prioritären Wanderkorridors der Wildkatzenpopulation des Dahlemer Waldes. Dieser Bereich ist bewusst im Genehmigungsverfahren für Dahlem IV von der Errichtung der Windindustrieanlagen freigehalten worden, um so den  wertvollen Wildkatzenkorridor zu schützen und vor Beeinträchtigungen durch Windindustrieanlagen frei zu halten. „Umso schwerer wiegt nun die Entscheidung, die Windindustrieanlagen von Dahlem V in genau diesem sensiblen Bereich vorzeitig zu genehmigen. Daher lehnen wir die Anlagen entschieden ab“, so Claudia Rapp-Lange.

Aufgrund schwerer artenschutzrechtlicher Verletzungen, Zerstörung von LebensräumeLebensräume Wir schützen Lebensräume! Bedrohte Vielfalt schützen und erhalten!n und erheblicher Verfahrensmängel sind derzeit noch zwei Klagen der Naturschutzinitiative (NI) und des Naturschutzbundes (NABU) gegen den Windpark Dahlem IV anhängig.

Die Naturschutzinitiative (NI) prüft derzeit die Klagemöglichkeit gegen die vorzeitige Baugenehmigung, um den Lebensraum des Dahlemer Waldes vor der weiteren Zerstörung zu bewahren.

 

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