25.06.2026 - Neuigkeiten
NI vor dem VGH erfolgreich Biberschutzverordnung außer Kraft
Bild: Ingo Kühl
BW / Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Biberschutzverordnung auf Antrag der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) mit Beschluss vom 17.06.2026 außer Kraft gesetzt.
„Der Biber ist eine nach nationalem und dem EU-Recht streng geschützte Art und wird in der FFH-Richtlinie im Anhang IV geführt. Als solche wird er auch durch die Zugriffsverbote in § 44 Absatz 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) geschützt.
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