Regionalplan: Hohe Konflikte und wirkungslos!
Wirkungslos für Natur, Wälder und Biodiversität
Ziel der Fortschreibungen von Regionalen Raumordnungsplänen ist es, Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen, die zusätzlich die Vorgaben des deutschen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erfüllen. Danach soll zur Beschleunigung der Energiewende eine bestimmte Flächenkulisse an „Beschleunigungsgebieten“ aufgestellt werden, in denen es zu einem erheblichen Fortfall der Ermittlung des Konfliktpotenzials mit den Schutzgütern des Naturhaushalts kommt. Dieses ist nach europäischem Recht (RED III) möglich, wenn es Gebiete sind, in denen mit der Windkraft-Nutzung nach Aktenlage keine erheblichen Umweltschäden zu erwarten sind.
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