Entwurf des Raumordnungsplanes Mittelrhein-Westerwald: Wirkungslos für Natur, Wälder und Biodiversität
Ziel der Fortschreibungen von Regionalen Raumordnungsplänen ist es, Vorranggebiete für die Windenergienutzung auszuweisen, die zusätzlich die Vorgaben des deutschen Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erfüllen. Danach soll zur Beschleunigung der Energiewende eine bestimmte Flächenkulisse an „Beschleunigungsgebieten“ aufgestellt werden, in denen es zu einem erheblichen Fortfall der Ermittlung des Konfliktpotenzials mit den Schutzgütern des Naturhaushalts kommt. Dieses ist nach europäischem Recht (RED III) möglich, wenn es Gebiete sind, in denen mit der Windkraft-Nutzung nach Aktenlage keine erheblichen Umweltschäden zu erwarten sind.
Hohe Konflikte für Natur und Lebensräume
„Im Vergleich zur 1. Offenlage in 2024 wurde die Flächenkulisse zwar verkleinert. Dennoch sehen wir bei fast allen verbleibenden Flächen erhebliche Konflikte für Natur und Lebensräume, weshalb wir die meisten Gebiete als Beschleunigungsgebiete für nicht geeignet halten und strikt ablehnen“, erklärte
Harry Neumann
Harry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI)
, Landesvorsitzender der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI).
Für die Naturschutzinitiative e.V. (NI) wird im Überblick der dargestellten Gebietskulisse die enorme Konflikthöhe von Windkraftplanungen im Planungsraum deutlich. Gebiete, die die Bedingungen nach der europäischen RED III-Richtlinie erfüllen, gibt es nach näherer Prüfung im Gebiet der Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald nicht.
Nach Auffassung der NI sind die noch unter der ehemaligen Ampelkoalition beschlossenen Gesetzesverschärfungen zu Lasten der Natur verantwortungslos. Auch die Regierung Merz hat an der sogenannten „Habeck-Gesetzgebung“ keine Änderungen vorgenommen und setzt somit den energiepolitischen Irrweg auf Kosten unserer
Landschaften
Landschaften Wir schützen Landschaften! Landschaft ist eine wichtige Grundlage für Biodiversität. ,
Wälder
Wälder Wir schützen Wälder! Wälder sind zumeist die naturnahesten Biotope und wertvolle, nicht ersetzbare Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Wald ist mehr als nur Holz.,
Wildtiere
Wildtiere Wir schützen Wildtiere! Unser ganzes Herz schlägt für den daseinsbedingten Schutz von Wildtieren. und
Lebensräume
Lebensräume Wir schützen Lebensräume! Bedrohte Vielfalt schützen und erhalten! fort. In keinem der vorgesehenen Gebiete dürfen nach Ansicht der NI ohne eine eingehende artenschutzrechtliche Prüfung Windindustrieanlagen errichtet werden.
Regionalplan ohne Steuerungswirkung
„Dieser Regionalplan hat aufgrund fehlender Verbindlichkeit keinerlei Steuerungswirkung. Unsere Analyse der Situation in den letzten zwei Jahren zeigt, dass weder die Positivgebiete im 1. Entwurf noch die für Windkraft zu meidenden Restriktionsgebiete nach dem Fachbeitrag Artenschutz des Landesamtes für Umwelt in den aktuellen Windkraftplanungen von Relevanz sind“, kritisiert Dipl.-Biologe
Immo Vollmer
Immo Vollmer Dipl.-Biologe und seit 2018 Naturschutzreferent der NI
, Naturschutzreferent der NI. „Daher erwarten wir von der neuen Landesregierung, dass sie umgehend im neuen Landesentwicklungsplan 5 alle europäischen Schutzgebiete und die selbst ermittelten Restriktionsgebiete zu Ausschlussflächen für die Errichtung von Windindustrieanlagen erklärt“, so die NI.
Große und ökologisch hochsensible Windparkplanungen wie z.B. an der A3 in der Region Dierdorf, in den Kernzonen der Naturparke bei Neuwied, im Westerwälder Vogelschutzgebiet bei Bellingen, im Wildenburger Land im Kreis Altenkirchen und im Rhein-Hunsrück-Kreis sollen dennoch verwirklicht werden, obwohl der Bau nach der Raumplanung gar nicht erfolgen solle.
„Denn unabhängig vom Verfahren zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Mittelrhein-Westerwald bleibt es den Kommunen auch weiterhin möglich, über ihre Flächennutzungsplanung die Entwicklung der Windenergienutzung vor Ort aktiv zu gestalten. Dieses gilt ebenfalls für das gesamte Landes- und Bundesgebiet und führt daher die gesamte Raumplanung ins Absurde“, so Harry Neumann.
Da die Raumordnung – anders als es der Grundanspruch der Raumordnungsgesetze formuliert – in dieser Form keine Steuerungswirkung entfalte, liege hier lediglich ein wirkungsloses Abarbeiten von Vorgaben der letzten Gesetzänderungen vor. Ob mit der Erfüllung der Flächenkulisse im Jahr 2032 tatsächlich eine Entprivilegisierung der Windkraft nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und dann eine steuernde Wirkung der Raumordnung eintrete, dürfe bezweifelt werden, so die Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Diese Energiewende braucht dringend eine Kurskorrektur
Denn in einer auf Energieverschwendung bauenden Gesellschaft kann die angestrebte Treibhausneutralität nach dem EEG-Gesetz nie erreicht werden. Zerstört man aber im Sinne einer alleine technisch gedachten Energiewende die Natur und Landschaft, zerstört der Mensch weiter das 02/C02-Gleichgewicht auf der Erde und damit gleichzeitig auch die Biodiversität (Artenvielfalt). „Der damit einhergehende Verlust an Resilienz unserer Natur und Lebensräume wird das größte Zukunftsproblem werden, wenn man jetzt keine Kurskorrektur vornimmt“, so Harry Neumann und Immo Vollmer.
Lesen Sie hier die NI-StellungnahmeAnsprechpartner:
Windindustriepark Bellingen: Zerstörerischste Planung im Westerwald
RLP / Die Firma Futura Immobilien- u. Projektierungs AG & Co. KG hat bei der SGD Nord die Genehmigung für neun Windindustrieanlagen (WIA) in den Gemarkungen der Gemeinden Bellingen, Rothenhain, Langenhahn beantragt. Der Windpark soll in einem naturschutzfachlich äußerst bedeutenden Umfeld von zwei Vogelschutzgebieten, einem FFH-Gebiet und drei Naturschutzgebieten errichtet werden.
Gigantischer Windpark bei Dierdorf ist maßlos und unverantwortlich
RLP / In einer umfangreichen naturschutzfachlichen Stellungnahme hat die NI ihre Ablehnung der geplanten acht Windenergieanlagen (WEA) im Dierdorf-Märkerwald begründet.
Wildenburger Land: Naturschutzinitiative (NI) legt Widerspruch gegen die Genehmigung von sieben Windenergieanlagen ein
Der Landkreis Altenkirchen hatte die Genehmigung für den Bau und den Betrieb von sieben Windenergieanlagen in der Gemeinde Friesenhagen im Jahre 2020 abgelehnt. Nach einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz (OVG) war die Kreisverwaltung verpflichtet, noch einmal über den Genehmigungsantrag zu entscheiden und dabei die Ausführungen des OVG zu berücksichtigen.
Keine Windenergie im Wald!
Die viel gefragte Sonderbroschüre „Keine Windenergie im Wald!“ erscheint in der nunmehr 3. überarbeiteten Auflage und gibt damit den aktuellen Rechtsstand aufgrund der zahlreichen Gesetzesänderungen wieder. Sie analysiert in einem Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Faller auch die Umsetzung der RED III-Richtlinie.
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