Verwaltungsgericht Regensburg stoppt Abschuss von Fischottern
Naturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Normenkontrollklage beim VGH Bayern ein

Das Verwaltungsgericht Regensburg (VG) hat mit Beschluss vom 31.03.2025 der Klage der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) gegen den Abschuss von Fischottern im Regierungsbezirk Oberpfalz stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen die Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz wieder hergestellt.
Im Beschluss des VG Regensburg heißt es:
„Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die angefochtene Allgemeinverfügung ist wiederherzustellen. Das Aussetzungsinteresse überwiegt das Interesse am Sofortvollzug, weil die Anfechtungsklage in der Hauptsache bei der gebotenen summarischen Prüfung Aussicht auf Erfolg hat. Die Allgemeinverfügung ist danach rechtswidrig und verletzt den Antragsteller damit in seinen durch das UmwRG geschützten Rechten.“
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