02.04.2025 - Pressemitteilung

Verwaltungsgericht Regensburg stoppt Abschuss von Fischottern

Naturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Normenkontrollklage beim VGH Bayern ein

Das Verwaltungsgericht Regensburg (VG) hat mit Beschluss vom 31.03.2025 der Klage der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) gegen den Abschuss von Fischottern im Regierungsbezirk Oberpfalz stattgegeben und die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage gegen die Allgemeinverfügung der Regierung der Oberpfalz wieder hergestellt.

Im Beschluss des VG Regensburg heißt es:

„Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen die angefochtene Allgemeinverfügung ist wiederherzustellen. Das Aussetzungsinteresse überwiegt das Interesse am Sofortvollzug, weil die Anfechtungsklage in der Hauptsache bei der gebotenen summarischen Prüfung Aussicht auf Erfolg hat. Die Allgemeinverfügung ist danach rechtswidrig und verletzt den Antragsteller damit in seinen durch das UmwRG geschützten Rechten.“

Und weiter:

„Neben den voraussichtlichen Erfolg der Anfechtungsklage als wesentliches Indiz dafür, dass die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage wiederhergestellt werden muss, tritt der Umstand, dass die weitere Vollziehung der angegriffenen Allgemeinverfügung unter Be-rücksichtigung der Belange des Antragstellers, dessen Zweck als anerkannte Naturschutzvereinigung es gerade ist, die Natur (einschließlich der besonders geschützten Tiere) zu schützen, und der Belange der Allgemeinheit gewichtige Nachteile befürchten lässt.“

Mit der Allgemeinverfügung wurde erlaubt, so der Naturschutzverband, im Regierungsbezirk Oberpfalz ab Mitte Februar jedes Jahr bis zu 23 Fischotter aus der Natur zu „entnehmen“, um dort die ansässigen Fischwirte pauschal vor dem Fischfraß durch Fischotter zu bewahren.

„Das Gericht hat noch gar nicht geprüft, ob die der Allgemeinverfügung zugrunde liegende Vorschrift der bayerischen Ausnahmeverordnung (BayAAV) rechtmäßig oder rechtswidrig ist und ob zudem das übrige Unionsrecht nach der FFH-Richtlinie beachtet worden ist“, erklärte Gabriele NeumannGabriele Neumann Stv. Vorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren , stv. Landesvorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Ob es hierzu noch kommen werde, stehe noch nicht fest. Denn das Verwaltungsgericht Regensburg habe bisher im Eilverfahren entschieden. Das Klageverfahren laufe noch.

„Die NI hat aber bereits das Eilverfahren gewonnen und das VG hat zurecht erkannt, dass die Schaffung vollendeter Tatsachen durch die Tötung von Fischottern einen schwerwiegenden Eingriff in die Natur darstellt. Wir gehen davon aus, dass die bayerische Ausnahmeverordnung zur Tötung dieser europaweit geschützten Art auch gegen die FFH-Richtlinie verstößt. Daher haben wir zusätzlich beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einen Normenkontrollantrag gegen den § 3 BayAAV gestellt. Über diesen ist noch nicht entschieden worden. Es geht um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Die Normenkontrolle zielt auf die Beseitigung der BayAAV. Wird diese vom VGH für rechtswidrig erklärt, können die sieben Bezirksregierungen in Bayern keine Allgemeinverfügungen mehr erlassen“, so Gabriele Neumann.

„In Bayern besteht für den Artenschutz Nachholbedarf in Rechtstreue, wie die wiederholten Versuche zeigen, gegen unliebsame Arten auf Kosten des geltenden Rechts vorzugehen. Für den Umgang mit Arten im Interessenkonflikt müssen die rechtlichen und moralischen Fortschritte der letzten Jahrzehnte Bestand haben. Das Artenschutzrecht ermöglicht sehr wohl den Ausgleich der Interessen“, betonte Dr. rer. nat. Wolfgang EppleWolfgang Epple Dr. rer. nat. Wolfgang Epple ist Biologe und Autor zahlreicher Bücher, u.a. auch von „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar“ (2021) und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an. , Biologe und Wissenschaftlicher BeiratWissenschaftlicher Beirat Dieser Beirat setzt sich zusammen aus renommierten Naturwissenschaftlern und ausgewiesenen Experten auf ihren Fachgebieten. der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

„Herausforderungen mit Tieren, die wieder in ihre ursprünglichen LebensräumeLebensräume Wir schützen Lebensräume! Bedrohte Vielfalt schützen und erhalten! zurückkehren, können nicht dadurch ‚gelöst‘ werden, dass diese getötet werden. Über deren eigenständige Rückkehr sollten wir uns freuen. Eine aufgeklärte Gesellschaft ist schon ethisch verpflichtet, Wege der Koexistenz zu finden. Daher lassen wir diese Frage vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München klären und sorgen damit für Rechtssicherheit“, betonte Gabriele Neumann.

„Die Klagen werden von der Stiftung Pro Artenvielfalt unterstützt, wofür wir sehr dankbar sind“, so die NI.

 

Hintergrundinformationen

Die pauschale Höchstentnahmezahl war festgelegt worden, weil der Freistaat Bayern im Jahre 2024 eine landesübergreifende Vorschrift erlassen hatte, nach welcher die Bezirksregierungen hierzu ermächtigt wurden, eben dies zu tun (so § 3 Bayerische Verordnung über die Zulassung von Ausnahmen von den Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und PflanzenPflanzen Pflanzen sind ein wichtiger Teil der Biodiversität. Sie ist unsere Lebensgrundlage, aber mehr als nur Artenvielfalt. Ohne Pflanzen wäre ein Leben für uns Menschen auf der Erde nicht möglich.arten (BayAAV)).

Das Gericht hat nun festgehalten, dass die Regierung der Oberpfalz mit ihrer Allgemeinverfügung vom 31. Januar keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Tötung von Fischottern geschaffen habe. Es sei aus der Verfügung nicht erkennbar, aus welchen Fischteichbetrieben in welcher Zahl innerhalb des Regierungsbezirks Fischotter durch Tötung oder durch eine andere Maßnahme entnommen werden dürften. Es sei nicht klar, ob der Fischotter bei einem einzigen Betrieb oder in kleinen Stückzahlen bei mehreren Betrieben dezimiert werden dürfe oder solle. Es fehle an der Regelung einer konkreten Sachverhaltskonstellation. Die Allgemeinverfügung sei zu vage.

Mehr Infos


Ansprechpartner:

Dr. Wolfgang Epple
Biologe

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