22.01.2021 - Neuigkeiten
Windpark Wotan Baustopp
Rotmilan (Milvus milvus) – Foto: Naturschutzinitiative e.V. (NI)
„Mit Beschluss vom 14. Januar 2021 hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) dem Antrag der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Hessen e.V. (SDW Hessen) auf Gewährung des einstweiligen Rechtsschutzes stattgegeben, nachdem er bereits 2020 die Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Verwaltungsgerichts Kassel zugelassen hatte.“
Nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft erachtet der VGH Kassel in Hessen beim
Rotmilan
Rotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben. die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1.500 m zu seinem Horst für notwendig.
„Die Entscheidung des VGH ist vor allem eine schallende Ohrfeige gegen die beteiligten Ministerien, die dem Drängen der Windenergielobby nachgegeben haben.“
Bernhard Klug, Landesvorsitzender Schutzgemeinschaft Deutscher Wald Hessen e.V. (SDW)
Die
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) gratuliert ihren Mitstreitern von der SDW Hessen sehr herzlich zu diesem wichtigen Erfolg.
„Auch wir werden es nicht zulassen, dass wissenschaftlich fundierte Abstandsregelungen durch die Umweltministerkonferenz und durch neue Windenergieerlasse wie derzeit z.B. in Rheinland-Pfalz und Hessen ausgehebelt werden sollen– und das auch noch mit Zustimmung von BUND, NABU und HGON.“
Harry Neumann, Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI)
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Lesen Sie hier den Artikel v. 19.01.2021 aus der FAZ: „Gericht stärkt Artenschutz“