Hornisgrinde-Wolf darf getötet werden – Naturschutzinitiative e.V. (NI) legt Beschwerde ein
Hornisgrinde-Wolf darf getötet werden
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) legt Beschwerde ein
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat am 05.02.2026 den gegen die Tötung des „Hornisgrinde-Wolfes“ gerichteten Antrag der NI auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt. Erfolgreich war der Antrag nur insoweit, als er sich gegen die ausnahmsweise Zulassung bestimmter Waffen und Hilfsmittel (Verwendung von halbautomatischen oder automatischen Waffen, und die Verwendung von Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischen Bildverstärkern oder Bildumwandlern) für die Jagd richtet.
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hält die Abschussgenehmigung für EU-rechtswidrig und hat daher vor Gericht Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt.
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Naturschutzinitiative fordert: Weidetierhalter müssen ihre Tiere schützen!
RLP / Die wiederholten Übergriffe auf Weidetiere im Westerwald sind für die betroffenen Tierhalter tragisch. Das Leid der angegriffenen Tiere ist enorm, wäre durch geeignete Herdenschutzmaßnahmen jedoch zum größten Teil vermeidbar gewesen.
Der Hornisgrinde-Wolf darf vorerst nicht geschossen werden
+++ EILMELDUNG 30.01.2026:
Der Hornisgrinde-Wolf darf vorerst nicht geschossen werden! +++
Wolf-Abschussgenehmigung: Naturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Klage ein
Baden-Württemberg / Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW hat mit einer Ausnahmegenehmigung entschieden, dass der Wolf GW2672m, der im Nordschwarzwald entlang der Grenze zwischen den Regierungsbezirken Karlsruhe und Freiburg i.Br. lebt, aus der Natur entnommen werden dürfe.
Halali auf den Wolf in Deutschland?
Die an die Kommission der EU übermittelte Meldung eines „günstigen Erhaltungszustandes“ für den Wolf in der kontinentalen Region Deutschlands hält einer fachlichen Überprüfung nicht stand. - Anmerkungen, Einblicke und Ausblicke von Dr. Wolfgang Epple.
Entwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes verstößt gegen EU-Recht!
„Der Referentenentwurf zur Änderung des Bundesjagdgesetzes ist ein historisches Dokument der Naturvergessenheit einer deutschen Bundesregierung...“
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