05.02.2026 - Pressemitteilung

Hornisgrinde-Wolf darf getötet werden – Naturschutzinitiative e.V. (NI) legt Beschwerde ein

Hornisgrinde-Wolf darf getötet werden

NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) legt Beschwerde ein

Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat am 05.02.2026 den gegen die Tötung des „Hornisgrinde-Wolfes“ gerichteten Antrag der NI auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt. Erfolgreich war der Antrag nur insoweit, als er sich gegen die ausnahmsweise Zulassung bestimmter Waffen und Hilfsmittel (Verwendung von halbautomatischen oder automatischen Waffen, und die Verwendung von Visiervorrichtungen für das Schießen bei Nacht mit elektronischen Bildverstärkern oder Bildumwandlern) für die Jagd richtet.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hält die Abschussgenehmigung für EU-rechtswidrig und hat daher vor Gericht Beschwerde gegen den Beschluss eingelegt. 



Ansprechpartner:

Dr. Wolfgang Epple
Biologe

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