11.08.2026 - Pressemitteilung

Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert Baustopp im Reinhardswald

Der Reinhardswald wird zum Industriegebiet – Bild: Aktionsbündnis Märchenland

Rückbausicherheit mangelhaft

„Die für die 18 Windindustrieanlagen festgesetzte Rückbausicherheit genügt nicht den gesetzlichen Anforderungen. Im Genehmigungsbescheid vom 2. Februar 2022 wurde eine Sicherheitsleistung von jeweils 166.000 Euro pro Anlage festgesetzt. Insgesamt sind damit lediglich ca. 3 Millionen Euro abgesichert“, erklärte Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Landesvorsitzender der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI).

„Dem stehen nach einer fachlich differenzierten Kostenermittlung voraussichtliche Rückbaukosten von rund 39 Millionen Euro zum heutigen Preisstand gegenüber. Bei einer angenommenen jährlichen Baupreissteigerung von drei Prozent würden diese Kosten innerhalb von 32 Jahren rechnerisch auf rund 100 Millionen Euro anwachsen“, betonte Jan Eric Müller-Zitzke, Fachbeirat der NI in Nordhessen.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) als weiterhin klagender Verband habe daher dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel eine ergänzende Stellungnahme zur Rückbau-Sicherheitsleistung des Windindustriegebietes Reinhardswald vorgelegt. Die Eingabe sei von zwei Fachanwaltskanzleien erarbeitet worden und ergänze die seit 2022 anhängige Klage sowie das Eilverfahren der NI gegen das Windindustrieprojekt, so der Natur- und Umweltschutzverband.

Dauerhafte ökologische Schäden ohne realistische Sicherheitsleistung

„Die Rückbausicherheit ist kein nebensächliches Detail eines Genehmigungsverfahrens. Sie entscheidet darüber, ob die durch eine Windindustrieanlage verursachten Eingriffe in Natur und Landschaft nach Ende der Nutzung tatsächlich wieder beseitigt werden können. Fehlen die erforderlichen Mittel, besteht die Gefahr, dass diese Eingriffe dauerhaft bestehen bleiben und zu dauerhaften ökologischen Schäden im Reinhardswald führen. Denn nach § 35 Abs. 5 des Baugesetzbuches müssen Betreiber den vollständigen Rückbau von Windindustrieanlagen nach deren endgültiger Stilllegung sicherstellen. Die hierfür verlangte Sicherheitsleistung soll gewährleisten, dass diese Verpflichtung auch dann erfüllt werden kann, wenn ein Betreiber wirtschaftlich nicht mehr leistungsfähig ist“, so Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts verlangt sachliche Nachvollziehbarkeit

„Das Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. Oktober 2012 sowie die anschließende obergerichtliche Rechtsprechung haben diese Anforderungen weiter konkretisiert. Danach muss sich die Höhe der Sicherheitsleistung an den tatsächlich zu erwartenden Rückbaukosten orientieren, also sachlich nachvollziehbar sein. Einzubeziehen sind insbesondere Fundamente, Tiefengründungen, die Wiederherstellung der betroffenen Flächen sowie die zu erwartende Kostenentwicklung bis zum Rückbau. Ebenso haben mehrere Obergerichte klargestellt, dass unsichere künftige Recycling- oder Verwertungserlöse die erforderliche Sicherheitsleistung nicht mindern dürfen“, sagt Jan Eric Müller-Zitzke.

Reinhardswald als besonders kritischer Fall

Der Windpark Reinhardswald umfasst 18 Windindustrieanlagen des Typs Vestas V150 mit einer Nabenhöhe von jeweils 166 Metern im größten zusammenhängenden Waldgebiet Hessens. Nach Auffassung der NI müssten dort neben den Anlagen auch Fundamente, Tiefengründungen sowie die weitere Infrastruktur vollständig zurückgebaut werden. Die Sicherheitsleistung sei jedoch lediglich anhand einer pauschalen Berechnungsformel festgesetzt worden, ohne die tatsächlichen Rückbaukosten des konkreten Standorts zu ermitteln.

„Eine Pauschalformel kann die besonderen Bedingungen eines Waldstandorts mit erheblichen Erdarbeiten nicht abbilden. Am Ende dürfen nicht Natur und Landschaft den Preis für eine unzureichende Absicherung zahlen“, so Harry Neumann.

NI fordert Baustopp

„Die Naturschutzinitiative (NI) hält eine weitere Verzögerung des seit über vier Jahren anhängigen Eilverfahrens für nicht vertretbar. Wir bitten daher den Hessischen Verwaltungsgerichtshof dringend, nunmehr zeitnah über den Eilantrag zu entscheiden und bis zu einer rechtmäßigen Absicherung des Rückbaus einen Baustopp anzuordnen. Sollten die Windindustrieanlagen bereits vor einer gerichtlichen Entscheidung in Betrieb gehen, müsste folgerichtig die Geschäftstätigkeit bis zur Hinterlegung einer den gesetzlichen Anforderungen entsprechenden Rückbausicherheit vorläufig untersagt werden“, erklärte Jan Eric Müller-Zitzke.

„Der Schutz von Natur und Landschaft endet nicht mit der Inbetriebnahme einer Windindustrieanlage. Er umfasst auch die Verantwortung dafür, dass die verursachten Eingriffe nach Ende der Nutzung wieder beseitigt werden können. Dafür muss die Finanzierung des Rückbaus von Anfang an sicher gewährleistet sein“, erklärten Harry Neumann und Jan Eric Müller-Zitzke.

Hintergrund

Der Windpark Reinhardswald entsteht im größten zusammenhängenden Waldgebiet Hessens, einem ökologisch besonders wertvollen Naturraum. Für den Bau der Anlagen waren umfangreiche Rodungen, Erdarbeiten sowie der Bau von Kranstellflächen und Zuwegungen erforderlich. Nach Auffassung der Naturschutzinitiative stellen diese Eingriffe besonders hohe Anforderungen an einen vollständigen Rückbau und die Renaturierung nach dem Ende der Betriebszeit.



Ansprechpartner:

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Vorsitzender

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