19.11.2025 - Pressemitteilung

NI fordert: Keine Windindustrie im Steinfischbacher Wald

Symbolbild

Bis zu vier Windindustrieanlagen (WIA) könnten im Steinfischbacher Wald oberhalb des Dombachtals in einem Wasserschutzgebiet errichtet werden.

„Dazu können die Waldemser Bürger am 23. November 2025 in einem Bürgerentscheid abstimmen und der Natur und unseren Lebensgrundlagen Vorfahrt einräumen. Windindustrieanlagen gehören nicht in unsere WälderWälder Wir schützen Wälder! Wälder sind zumeist die naturnahesten Biotope und wertvolle, nicht ersetzbare Lebensräume für eine Vielzahl von Tieren und Pflanzen. Wald ist mehr als nur Holz.. Die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) lehnt daher die Errichtung der geplanten Industrieanlagen ab und empfiehlt den Bürgern, dem Planvorhaben nicht zuzustimmen“, erklärte Ulrich Graßmann, Sprecher der NI im Rheingau-Taunus-Kreis.

„In der Nähe des Planungsgebietes befinden sich mehrere Brunnen, welche der Trinkwasserversorgung dienen. Bei einer Realisierung des Vorhabens würde das europäische FFH-Gebiet “Obere Dombachwiesen“ beidseitig von WIA überragt“, so U. Graßmann.

Die Fläche des Planungsgebietes ist nach dem Sachlichen Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) 2019 der Regionalversammlung Südhessen aus guten Gründen für die Windenergienutzung ausgeschlossen oder nicht für die Nutzung von Windkraft ausgewiesen.

Aktuell seien schon ca. 1,9 Prozent der Landesfläche von Hessen nach verwaltungsplanerischen Kriterien für die Windkraft als sogenannte Wind-Vorranggebiete ausgewiesen. Durch das überarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz aus dem Jahre 2023 ergäbe sich für die Kommunen dennoch die Möglichkeit, Windindustrieanlagen im Rahmen des Bundesimmissionsschutzgesetzes auch außerhalb von Wind-Vorranggebieten zu errichten.

Die Gemeinde Waldems müsste, um als Flächeneigentümerin die Fläche beplanen zu können, jedoch den aktuellen Flächennutzungsplan ändern. Zurzeit sei diese Fläche jedoch als Vorranggebiet für die Forstwirtschaft ausgewiesen. Aufgrund der hohen ökologischen Wertigkeit und einer großen Artenvielfalt des Plangebietes sei es bisher undenkbar gewesen, diese Flächen zu industrialisieren.

Da die jetzige Bundesregierung das EEG 2023 sowie die von der Vorgängerregierung erfolgten Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes beibehalte, sei es auch weiterhin möglich, dass die Windindustrie rücksichtslos in wertvolle LebensräumeLebensräume Wir schützen Lebensräume! Bedrohte Vielfalt schützen und erhalten! von Mensch und Tier eindringen könne.

„Die Bürger der Gemeinde Waldems haben es am 23.11.2025 selbst in der Hand, mit dem Bürgerentscheid einen wichtigen Beitrag zum Schutz von LandschaftenLandschaften Wir schützen Landschaften! Landschaft ist eine wichtige Grundlage für Biodiversität. , Wäldern, WildtiereWildtiere Wir schützen Wildtiere! Unser ganzes Herz schlägt für den daseinsbedingten Schutz von Wildtieren.n und Lebensräumen zu leisten und die geplanten Windindustrieanlagen abzulehnen“, betonte NI-Sprecher U. Graßmann.



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