23.03.2023 - Pressemitteilung

Sammelplätze der Rotmilane Wildenburger Ländchen zerstört

Zerstörter Schlafplatz der Rotmilane, Kahlschlag im Fichtenwäldchen, Wildenburger Ländchen – Bild: Archiv NI

Jedes Jahr sammeln sich im Herbst über 40 RotmilanRotmilan Der Rotmilan ist der heimliche Wappenvogel Deutschlands, da hier mehr als die Hälfte des Gesamtbestandes vorkommen. Er ist nur in Europa zu finden, weshalb wir für den Erhalt dieser Art eine herausragende Verantwortung haben.e auf der Hochfläche des Wildenburger Ländchens in der Gemeinde Hellenthal. Die eleganten Suchflieger geben sich hier ein Stelldichein in der Luft, bevor sie allabendlich die Schlafplätze in den Gehölzgruppen anfliegen. Auch ein bachnahes Fichtenwäldchen innerhalb des Naturschutz- und FFH-Gebietes Manscheider Bachtal und Paulushof zwischen den Orten Kreuzberg und Hecken wird regelmäßig von den Rotmilanen aufgesucht. In den frühen Tagesstunden konnten die Milane auf den Spitzen der Fichten bei der Morgentoilette häufig beobachtet werden. Dies teilt die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) in einer Pressemitteilung mit.

Anfang März diesen Jahres sei der Sammelplatz der Rotmilane durch forstliche Rodungsarbeiten zerstört worden, da ein Großteil der Bäume des Fichtenwäldchens gefällt worden sei. Nur die randlichen Fichten seien erhalten geblieben, so der Umweltverband.

 

„Es ist für uns vollkommen unverständlich, dass diese forstwirtschaftliche Maßnahme stattfinden durfte. Denn mit dem Kahlschlag des Fichtenwäldchens wurde ein wichtiger herbstlicher Sammelplatz der Rotmilane zerstört“, so Claudia Rapp-Lange, Artenschutz- und Naturschutzreferentin der Naturschutzinitiative e.V. (NI) „Die herbstlichen Sammelplätze im Wildenburger Ländchen sind seit dem Jahr 2016 regelmäßig von der NI bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen und der Biologischen Station Euskirchen gemeldet worden. Dies hätte für den Schutz der kleinen Waldfläche ausreichen müssen.“

Zerstörungen von Lebensstätten streng geschützter Arten sind rechtswidrig und unverantwortlich. Zeigen sie doch immer wieder auf, wie wenig Verständnis bei forstwirtschaftlichen Maßnahmen für den Schutz seltener Arten vorhanden ist, so der Naturschutzverband.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen auf, die verbliebenen Schlafplätze der streng geschützten Rotmilane zukünftig vor der Zerstörung durch forstwirtschaftliche Maßnahmen zu schützen.


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