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19.11.2021

Hessen

„250.000 Euro mit Luft nach oben“

In Nordhessen wurde durch das Regierungspräsidium Kassel die Errichtung von vier Windenergieanlagen genehmigt. Betroffen von der geplanten Industrialisierung des vorgesehenen Höhenrückens (s. Foto) wären neben dem Wespenbussard auch der Rotmilan, Schwarzstörche, Mäusebussard und Waldschnepfen.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte daher bereits Ende 2019 Klage gegen die Genehmigung vor dem Verwaltungsgericht Kassel eingereicht und auch einen Eilantrag gestellt mit dem Ziel, den angeordneten Sofortvollzug aufzuheben. Das Verwaltungsgericht Kassel ist in seinem Beschluss dem Antrag der Naturschutzinitiative (NI) gefolgt. Es hat durch die Aufhebung des Sofortvollzuges die Errichtung der Anlagen gestoppt, da die Genehmigung durch das Land Hessen, vertreten durch das Regierungspräsidium Kassel, offensichtlich rechtswidrig erteilt worden sei. Insbesondere sei beim windenergiesensiblen Wespenbussard von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko auszugehen, wie dies auch im Helgoländer Papier der Staatlichen Vogelschutzwarten (LAG VSW 2015) festgestellt sei.

Mittlerweile wurden der Naturschutzinitiative e.V. (NI) 250.000 Euro (zweihundertfünfzigtausend) „mit Luft nach oben“ angeboten mit dem Ziel, die Klage zurückzuziehen.

Wir haben das „Angebot“ natürlich abgelehnt, da wir völlig unabhängig und nicht käuflich sind. Stattdessen finanzieren wir uns auch weiterhin ausschließlich aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden.

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