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29.06.2022

Nordrhein-Westfalen

Naturschutzinitiative e.V. (NI) vor dem Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster erfolgreich

Kein Repowering im Olper Stadtteil Rehringhausen

Symbolbild - Foto: Archiv NI
 

Das Oberverwaltungsgericht für NRW hat mit Eilbeschluss vom 28.06.2022 angeordnet, dass der von dem Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die Genehmigung von zwei Windrädern am Ortsrand des Olper Stadtteils Rehringhausen erhobene Widerspruch aufschiebende Wirkung entfaltet. „Der Versuch der Fa. SL Windenergie GmbH und der Genehmigungsbehörde, sich einfach über geltendes Recht hinwegzusetzen ist damit gescheitert“, kommentiert Harry Neumann, Bundes- und Landesvorsitzender der NI, den obergerichtlichen Beschluss.

Die im vergangenen Dezember vom Landrat des Kreises Olpe erteilte Genehmigung der Windräder mit einer Gesamthöhe von jeweils ca. 230 m über Geländeoberkante ist nach der Begründung der Eilentscheidung voraussichtlich rechtswidrig. Denn der Kreis habe die im Vergleich zu den vorhandenen Windrädern doppelt so hohen Anlagen genehmigt, obwohl sie näher als 1.000 m zur Wohnbebauung errichtet und betrieben werden sollen. Dies verstoße gegen das Landesrecht, wonach eine Unterschreitung des Mindestabstands ausnahmsweise nur möglich sei, wenn die Windräder in einer im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Konzentrationszone für die Windenergie errichtet werden sollen. Der Kreis habe zu Unrecht damit argumentiert, dass eine solche Konzentrationszone existiere. Es sei „offensichtlich“ - so das OVG Münster -, dass der Flächennutzungsplan wegen einer fehlerhaften Bekanntmachung der Konzentrationsplanung nie in Kraft getreten sei und es deshalb im gesamten Stadtgebiet von Olpe auch keine wirksame Konzentrationszone für WEA gebe.

„Das hat der Kreis Olpe bei Erteilung der Genehmigung offensichtlich bewusst ignoriert, um der SL Windenergie GmbH trotzdem das Repowering zu ermöglichen. Denn vom Verwaltungsgericht Arnsberg ist die Unwirksamkeit des Flächennutzungsplans schon im Jahr 2020 festgestellt worden“, so Harry Neumann. Ausgerechnet zwei Windenergieprojektierer haben damals erfolgreich gegen ablehnende Bescheide des Kreises geklagt. Die Ablehnung hatte der Kreis Olpe auf die Darstellungen von Konzentrationsflächen an anderer Stelle im Flächennutzungsplan gestützt. Letztlich habe die SL Windenergie GmbH das Scheitern des Repowering also den früheren Klagen der eigenen Branche zu verdanken, merkt der NI-Vorsitzende hierzu an.

Zum weiteren Verfahren erklärt die NI, dass der Kreis Olpe angesichts der Klarheit der Begründung des OVG-Beschlusses nunmehr ihrem Widerspruch abhelfen und die Genehmigung aufheben müsse.

Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) sieht sich durch den Beschluss in der konsequenten Verfolgung ihrer satzungsmäßigen Ziele bestätigt, u.a. Lebensräume für Menschen und Tiere zu erhalten und zu entwickeln und schützenswerte Landschaften von baulichen Anlagen jeglicher Art freizuhalten. Das Sauerland mit seinen schützenswerten Landschaftsräumen rücke immer stärker in den Fokus der Windindustrie. Deshalb beabsichtige die NI, die viele Mitglieder im Sauerland hat, hier auch eine eigene Regionalgruppe zu gründen.

 
 
 

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