22.11.2022 - Neuigkeiten

Erneut Horstumfeld eines Schwarzstorchhorstes beschädigt

Schwarzstorch (Ciconia nigra) – Foto: Ingo Kühl

Am 12.11.2022 wurde in der Gemeinde Eveshausen im Hunsrück die erweiterte Lebensstätte eines SchwarzstorchSchwarzstorch Der volkstümliche weiße Klapperstorch, der auch die Menschen über den Kindersegen glücklich macht, hat noch einen wenig bekannten schwarzen Bruder. Dieser Storch ist ein geheimnisvoller und scheuer Waldbewohner. horstes beschädigt, teilt der Umweltverband NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) mit. Die Schädigung erfolgte durch die Fällung einer Buche in direkter Nachbarschaft zur Niststätte. „Für die Schwarzstörche ist das direkte Umfeld um den Horst genauso bedeutsam, wie es der Horst selber ist“, so Dipl.-Geographin Claudia Rapp-Lange, Pressereferentin und Referentin für Artenschutz der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

„Die Schwarzstörche stellen besondere Ansprüche an ihren Lebensraum. Hierzu gehört ein störungsfreier Brutplatz, der mit dem direkten Umfeld einen funktionalen Zusammenhang bildet. Die der Niststätte nahestehenden Bäume erfüllen die Funktion als Deckung und bieten den Jungvögeln erste Anflugpunkte. Die Fällung eines Baumes in diesem Bereich stellt eine erhebliche Störung der erweiterten Lebensstätte dar und kann zur Aufgabe der Niststätte führen.“

Die Entnahme des Baumes erfolgte laut NI offensichtlich im Zusammenhang mit der forstwirtschaftlichen Maßnahme, die im erweiterten Umfeld des Horstes stattgefunden habe. Nach dem Landesnaturschutzgesetz sei aber auf die Niststätte bei Maßnahmen der Forstwirtschaft Rücksicht zu nehmen. Auch nach „guter forstwirtschaftlicher Praxis“ sollte bei der erweiterten Lebensstätte des Schwarzstorches eine Pufferzone eingerichtet werden, in der keine Entnahme von Bäumen stattfinde, so die NI.

Der Verband hat daher bei der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises angefragt, ob eine Ausnahmegenehmigung für die erneuten forstwirtschaftlichen Maßnahmen erteilt worden sei. Bereits im März 2021 hatte der Naturschutzverband die Beruhigung des Horstumfeldes im Zuge anstehender forstwirtschaftlicher Maßnahmen gefordert.

„Die Anzahl der bei der NI gemeldeten Störungen und Zerstörungen von Niststätten hat in der zeitnahen Vergangenheit eine besorgniserregende Höhe erreicht, vor allem im Zusammenhang mit geplanten Windenergieanlagen. Zum Schutz der Niststätte der störungsempfindlichen Schwarzstörche wird daher auf die Abbildung des Horstes und der Umgebung bewusst verzichtet“, so Claudia Rapp-Lange.

Baumstumpf der gefällten Buche – Foto: Archiv NI

 


© Naturschutzinitiative e.V. (NI) | Wir schützen Landschaften, Wälder, Wildtiere und Lebensräume
Headline

here be text