09.12.2022 - Neuigkeiten

EU-Notfallverordnung stoppen!

Windindustrieanlagen im Wald zerstören wertvolle Lebensräume

Während die Staatengemeinschaft in Montreal auf der Weltnaturkonferenz ein internationales Abkommen zum Schutz der Biodiversität und Artenvielfalt verabschieden will, soll der Naturschutz in Europa offensichtlich beerdigt werden. Mit einer „EU-Notfallverordnung“ will die EU Kommission im Grunde genommen und selbst EU rechtswidrig, die europäische FFH-Richtlinie aushebeln. Damit ist das „Oster- und Sommerpaket“ von Wirtschaftsminister Habeck (Grüne) sicherlich nicht ohne Druck aus Berlin auch in Brüssel angekommen. In der Ampel wird mehr als deutlich, welche Parteien unserer Lebensgrundlage, nämlich der Biodiversität, keine Bedeutung mehr beimessen. Auch der Landschaftsschutz, der Ursprung des Naturschutzes (s. § 1 BNatSchG: Eigenwert der Natur, „Vielfalt, Eigenart und Schönheit“), wird völlig aufgegeben, nicht nur von der Politik.

„Im Zuge eines Vorschlags für eine „Verordnung des Rates zur Festlegung eines Rahmens für einen beschleunigten Ausbau der Nutzung erneuerbarer Energien“ (EU-Kommission 2022) ist die Übernahme der in Deutschland durch die Gesetze der Ampelregierung bereits eingeleiteten Aushebelung einer ergebnisoffenen Schutzgüterabwägung in Bezug auf die Vorschriften der Wasserrahmen-RL, der Vogelschutz-RL und der FFH-RL vorgesehen (gleiche  Wortwahl: „Überwiegendes öffentliches Interesse“).

„Die EU- Kommission übernimmt in der Verordnung nicht nur die verfassungsrechtlich bedenklichen Rechtsakte der deutschen Bundesregierung zur Aushebelung der ergebnisoffenen Schutzgüterabwägung, sondern auch das Abheben des Schutzes wildlebender Tiere und PflanzenPflanzen Pflanzen sind ein wichtiger Teil der Biodiversität. Sie ist unsere Lebensgrundlage, aber mehr als nur Artenvielfalt. Ohne Pflanzen wäre ein Leben für uns Menschen auf der Erde nicht möglich. auf die Ebene der Population. Es ist inzwischen hinlänglich bekannt, dass gerade mit einer negativen „Vorreiterrolle“ Deutschlands in Missachtung der Rechtsprechung des EuGHs das Abheben auf den Erhaltungszustand von Populationen zur Aushebelung des Schutzes der Individuen windkraftsensibler Spezies dienen soll (Einzelheiten Epple 2021).“

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag von Dr. rer. nat. Wolfgang EppleWolfgang Epple Dr. rer. nat. Wolfgang Epple ist Biologe und Autor zahlreicher Bücher, u.a. auch von „Windkraftindustrie und Naturschutz sind nicht vereinbar“ (2021) und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an. , Wissenschaftlicher BeiratWissenschaftlicher Beirat Dieser Beirat setzt sich zusammen aus renommierten Naturwissenschaftlern und ausgewiesenen Experten auf ihren Fachgebieten. der NI „EU-Kommission schwächt mit neuer Verordnung zum beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien gezielt den Natur- und Artenschutz“

Protestieren Sie per Email bei Ihren Bundestags- und Europaabgeordneten!

Hier finden Sie Ihre Bundestags- und EU-Abgeordneten:

www.bundestag.de/abgeordnete

www.europarl.europa.eu/meps/de/full-list/all

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Spendenkonto Naturschutzinitiative:

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