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27.06.2019

Nördliches Rheinland-Pfalz

Ehemaliges Lager Stegskopf hat nationale Bedeutung und soll Kulturdenkmal werden!

Lager Stegskopf - Foto: NI
 

Der bundesweit anerkannte Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert, dass der Lagerbereich auf dem ehemaligen Truppenübungsplatz Stegskopf Kulturdenkmal wird.

Große Teile des Lagerbereiches mit seinen historischen Gebäuden bilden eine bewegte Geschichte seit 1914 bis heute ab:

Von der Weimarer Republik über die Nutzung als Polizeiübungslager, den Reichsarbeitsdienst und der Hitlerjugend während der Zeit des Nationalsozialismus, die Übernahme durch die französische Armee und die Aufnahme von „Displaced persons“ nach dem 2. Weltkrieg, die jahrzehntelange Nutzung durch die Bundeswehr als Truppenübungsplatz, die Aufnahme von Spätaussiedlern bis hin zu der jüngsten Aufnahme von Asylbewerbern (AfA).

Es handelt sich um geschichtsträchtige Zeiten, die für die Bevölkerung und die Jugend erlebbar gemacht werden sollten. Mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BIMA) als Flächenbesitzern stehen erfreulicherweise genügend finanzielle Mittel bereit, um diese wichtige kulturhistorische Aufgabe von nationaler Bedeutung erfüllen zu können.

Nach § 8 Denkmalschutzgesetzes von Rheinland-Pfalz genießen unbewegliche Kulturdenkmäler einen unmittelbar gesetzlichen Schutz – so wie gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes. Damit ergibt sich der Denkmalschutz für das ehemalige Lager unmittelbar aus dem Gesetz und ist nicht verhandelbar.

Die Unterschutzstellung per Verwaltungsakt dient nach dem Denkmalschutzgesetz lediglich der Klarstellung. Das Gleiche gilt für den Eintrag in die Denkmalliste. Auch die Anhörung der Gemeinde Emmerzhausen und der Flächenbesitzern ergibt sich aus dem Gesetz und ist ein normaler Vorgang.

Exkursionsgruppe der Naturschutzinitiative e.V. (NI) vor dem Lager Stegskopf - Foto: NI

„Nach den nunmehr in der Presse veröffentlichten Aussagen der Generaldirektion Kulturelles Erbe handelt es sich zweifellos um ein Kulturdenkmal. Kulturdenkmäler dürfen nur mit einer Genehmigung geändert werden, wenn die Voraussetzungen nach § 13 Abs. 2 des Denkmalschutzgesetzes erfüllt sind. Das ist hier nicht zu erkennen. Da ein wichtiger Satzungszweck der NI auch der Denkmalschutz ist, werden wir hierauf besonders achten und diese Belange natürlich auch geltend machen“, so Landesvorsitzender Harry Neumann.

Besorgniserregend sei nach Auffassung der NI auch die öffentliche Äußerung des Beigeordneten des Kreises Altenkirchen, Günter Knautz vom 14.06.2019 in der Presse, dass der Kreis Altenkirchen „jede Aktivität der Ortsgemeinde unterstützen“ werde, „die geplanten gewerblichen Pläne dort auch umzusetzen“. Als Vertreter der Kreisverwaltung und damit auch der Unteren Denkmalschutzbehörde sollte sich Herr Knautz neutral verhalten. Die Ausweisung des Lagers als Kulturdenkmal müsse ausschließlich auf der Grundlage des Denkmalschutzgesetzes verlaufen und nicht durch politische Wünsche motiviert sein.

Am unmittelbar benachbarten Siegerlandflughafen stehen mindestens 30 ha bereits erschlossene Gewerbegebiete zur Verfügung. Es ist daher auch unter Natur- und Klimaschutzgründen völlig abwegig, aus dem Lager Stegskopf ein Industriegebiet zu machen. Dies würde auch nicht zum Nationalen Naturerbe Stegskopf passen, so die NI. Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) würde es begrüßen, wenn die Gemeinde Emmerzhausen mit dem benachbarten Gewerbepark Burbach Gespräche über ein interkommunales und länderübergreifendes Gewerbegebiet führen würde. Denn, so die NI, es sei grundsätzlich an der Zeit, über seine eigenen Grenzen hinauszuschauen. Der Flächenfraß in fast jeder Gemeinde müsse aus Gründen des Natur-, Arten- und des Klimaschutzes endlich ein Ende haben.

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