21.01.2020 - Neuigkeiten

NI erfolgreich – VGH BW: Genehmigungspraxis ist rechtswidrig

Foto: Riedöschingen, Schwarzwald, Animation U. Bielefeld

 

„Sowohl Landesregierung als auch Behörden und Projektierer müssen sich an geltendes Umweltrecht halten und keine eigenen Rechtsräume schaffen.“

Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Vorsitzender der NI

 

Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag aus der Stuttgarter Zeitung vom 15.01.2020.

Veröffentlichung durch die NI mit Genehmigung der Stuttgarter Zeitung
 
 

 


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