21.01.2020
Naturschutzinitiative e.V. (NI) erfolgreich
VGH Baden-Württemberg: Genehmigungspraxis ist rechtswidrig

Foto: Riedöschingen, Schwarzwald, Animation U. Bielefeld
„Sowohl Landesregierung als auch Behörden und Projektierer müssen sich an geltendes Umweltrecht halten und keine eigenen Rechtsräume schaffen.“
Harry Neumann, Vorsitzender der NI
Lesen Sie hier den vollständigen Beitrag aus der Stuttgarter Zeitung vom 15.01.2020.
Veröffentlichung durch die NI mit Genehmigung der Stuttgarter Zeitung