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05.06.2020 - EILMELDUNG

VG Aachen:

Windenergieanlagen Dahlem IV dürfen nicht in Betrieb genommen werden

Foto: Rotmilan - Ingo Kühl/NI

Mit Beschluss vom 04.06.2020 untersagte das VG Aachen auf Antrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) die Inbetriebnahme der bereits genehmigten Windenergieanlagen aus artenschutzrechtlichen Gründen.

Die NI wurde hierbei dankenswerter Weise durch die Deutsche Wildtier Stiftung und den NABU Euskirchen unterstützt.

Auszug aus dem Beschluss:

"Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte für artenschutzrechtliche Bedenken, weil die Erfüllung von Verbotstatbeständen des § 44 Abs. 1 BNatSchG im Hinblick auf den Rotmilan nicht ausgeschlossen werden kann. Es bestehen substantiierte Anhaltspunkte, die ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko für den Rotmilan möglich erscheinen lassen, dessen Realisierung irreversible Folgen hätte."

Weitere Informationen folgen.

 


 


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Naturschutzinitiative e.V. (NI) - bundesweit anerkannter Verband nach § 3 UmwRG und § 63, 64 BNatSchG