Neues EU-Formular – Nur auf den ersten Blick unspektakulär

Von Dr. Matthias Schreiber / Umweltforum Osnabrück e.V.
„Mit Datum vom 18.12.2023 hat die EU-Kommission den oben genannten Durchführungsbeschluss „über den Datenbogen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten“ im Amtsblatt der EU-Kommission veröffentlicht (ABl. L, 2023/2806, 18.12.2023; kurz: Standarddatenbogen, SDB). Der Beschluss gilt ab dem 1. Februar 2025.
Was auf den ersten Blick unspektakulär erscheint – ein neues Formular für Übermittlung von Informationen zu den EU-Vogelschutzgebieten und den Gebieten nach der FFH- Richtlinie – stellt sich bei genauerer Betrachtung als eine deutliche Veränderung heraus, die für die künftige Dokumentation, die Schutzanforderungen und die Praxis beim Umgang mit den Gebieten noch erhebliche Konsequenzen haben dürfte.
In ihren einleitenden Erwägungen stellt die EU-Kommission unter (4) fest: „Um die Datenverfügbarkeit und -qualität zu verbessern, werden wichtige Informationslücken, z. B. zu Erhaltungszielen, Maßnahmen und Wirksamkeit der Bewirtschaftung, geschlossen und um den Standard-Datenbogen für Natura 2000 besser mit den Berichtspflichten gemäß Artikel 17 der Richtlinie 92/43/EWG und Artikel 12 der Richtlinie 2009/147/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Einklang zu bringen, muss das mit dem Durchführungsbeschluss 2011/484/EU der Kommission festgelegte Format angepasst werden.“
„Grundsätzlich galten diese Vorgaben bereits bisher, wurde aber in der Praxis regelmäßig übersehen. Nach der EuGH-Entscheidung C-66/23 ist weiter geklärt, dass es wirklich für ALLE Vogelarten gilt.“
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