01.02.2023 - Neuigkeiten

Habeck Pläne verstoßen gegen den gesetzlichen Schutz der Lebensgrundlagen

UPDATE

Auch die Gesellschaft zur Rettung der Delphine kritisiert die „Notfallverordnung“ von Wirtschaftsminister Habeck und schließt sich der Pressemitteilung der Naturschutzinitiative e.V. (NI) an

„Ein beschleunigter Ausbau der Windenergie ohne die bislang notwendigen Umweltschutzprüfungen stellt eine massive Gefahr für die marine Artenvielfalt über und unter Wasser dar, vor allem in ausgewiesenen Schutzgebieten. Wir kritisieren die Entscheidung des Bundeskabinetts aufs Schärfste, den Klimaschutz ohne Rücksicht auf (Arten-) Verluste und zu Lasten der Natur und Umwelt voranzutreiben“, erklärte Dipl.-Biologin Verena Platt-Till">Verena Platt-Till Verena Platt-Till ist Diplom-Biologin (Univ.) mit dem Schwerpunkt Meeresbiologie und gehört dem Wissenschaftlichen Beirat der NI an. , Büro- und Projektleitung der Gesellschaft zur Rettung der Delphine.

Windenergieanlagen im Wald schaden der Biodiversität und zerstören Ökosysteme

Die Umweltverbände NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) und der Verein für Landschaftspflege, Artenschutz und Biodiversität (VLAB) kritisieren die Pläne von Wirtschaftsminister Robert Habeck zur weiteren Beschleunigung beim Ausbau der Windenergie.

Verstoß gegen Unionsrecht

„Diese Pläne sind ein massiver und offensichtlich rechtswidriger Angriff auf den Natur- und Artenschutz und auf die Beteiligung von Bürgern und Umweltverbänden. Sie konterkarieren die Ergebnisse der Weltnaturkonferenz in Montreal zum Schutz der Biodiversität und verstoßen gegen den Artikel 20 a des Grundgesetzes, der unsere Lebensgrundlagen schützt“, erklärten Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Bundesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) und Johannes Bradtka, Bundesvorsitzender des VLAB.

„Auch die von der EU selbst geschaffene ‚Notfallverordnung‘, mit dem Ziel, schneller Windräder ohne Beteiligung von Bürgern und Verbänden und ohne die notwendigen Umweltverträglichkeitsprüfungen errichten zu können, halten wir für nicht vereinbar mit dem bestehenden Unionsrecht. Habecks Pläne sind im Grunde nichts anderes als die Abschaffung des Natur- und Artenschutzes beim Ausbau der Erneuerbaren Energien und führen zu einem ökologischen Desaster, so Bradtka und Neumann. Denn nicht der Ausbau der Windenergie brauche einen „Turbo“, sondern der Schutz der Biodiversität, so die Umweltverbände.

Aushöhlung des Natur- und Landschaftsschutzes

„Noch nie seit der Flurbereinigung in den 1960er und 70er Jahren wurde der Naturschutz so missachtet und demontiert wie unter dieser Ampelregierung. Gleichzeitig werden die Beteiligungsrechte von Bürgern und Verbänden massiv beschnitten. Es handelt sich um eine unverantwortliche Aushöhlung des Natur- und Landschaftsschutzes und bezeugt ein ökologisches Analphabetentum mit historischer Tragweite“, so Neumann und Bradtka.

Die Schutzkategorie „Landschaftsschutzgebiet“ mit dem Schutzgut der „Vielfalt, Eigenart und Schönheit“ der Landschaft, der Urgedanke des Naturschutzes, wird durch diese Pläne zur Makulatur. Noch nie in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland wurden in so kurzer Zeit und zumeist ohne naturschutzfachlichen Sachverstand Gesetze und Verordnungen beschlossen, die der Windindustrie Vorschub leisten und zu Lasten der Biodiversität gehen.

Durch die einseitige und ideologisch motivierte Klimapolitik der Ampelregierung erfolge ein Großangriff auf den klassischen Naturschutz. Zudem verbreite Bündnis 90/Die Grünen eine ebenso falsche wie gefährliche Analogie: „Erneuerbare Energien = Windkraft = Klimaschutz = Naturschutz“. Dabei müsse das Sparen und Speichern von Energie in den Vordergrund gestellt werden.

„Wir werden nun alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um diese Pläne zu stoppen. Wir fordern die Bundestagsabgeordneten dringend auf, diesem beispiellosen Ausverkauf des Natur- und Artenschutzes nicht zuzustimmen“, erklärten Neumann und Bradtka.

    

 

 


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