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29.06.2023 - PRESSEMITTEILUNG

Windpark Brauerschwend Maar - Wie geht es weiter?

Symbolbild
 
Errichtet sind die sechs Windkraftanlagen (WKA) im Bereich Brauerschwend und Maar - betrieben werden dürfen diese aber noch nicht. Der Umweltverband Naturschutzinitiative e.V. (NI) hatte gegen die Genehmigung des Regierungspräsidiums Gießen beim Verwaltungsgerichtshof Kassel (VGH) Klage eingereicht. Der VGH hatte im Januar 2022 mit einem sogenannten Zwischenbescheid verfügt, dass der Errichtung der Anlagen keine unüberwindlichen rechtlichen Hürden entgegenstünden, aber dass dieses für die strittigen Fragen der Betriebsgenehmigung noch nicht gesagt werden könne. Deshalb dürften die Anlagen, so diese auf eigenes Risiko hin errichtet würden, vor einem abschließenden Rechtspruch im Hauptverfahren nicht betrieben werden.

Seit diesem Zwischenbescheid herrscht von der rechtlichen Seite Stille. Ein Termin für das Hauptverfahren wurde auch noch nicht angesetzt und wenn es dort weitergeht, sei wohl mit weiteren Auflagen zum Schutz der dort reichlich vorkommenden streng geschützten Arten zu rechnen. Das aber werde nicht ausreichend sein. Die Naturschutzinitiative sieht hier nach Auskunft ihres Naturschutzreferenten, dem Dipl.-Biologen Immo Vollmer, einen Fall grundsätzlicher Bedeutung für den Artenschutz. Dass hier in großem Umfang Ausnahmen vom europäisch begründeten Tötungsverbot dieser Arten verfügt worden seien, verlasse alle bisherigen Grundsätze in der Berücksichtigung wichtiger Schutzgüter. Dass selbst in Dichtezentren von schlaggefährdeten Arten, deren Schutz in der bisherigen europäischen und nationalen Naturschutzgesetzgebung eine herausragende Rolle zukam, nun Windindustrieanlagen gebaut wurden, steht exemplarisch für einen völlig einseitig, auf Kosten des Natur- und Artenschutzes vorangetriebenen Ausbaus der erneuerbaren Energien. „Leidtragende ist die Natur, die immer weiter geschädigt wird. Am Ende wird man zur Erkenntnis kommen, dass ein intaktes Klima nicht mit einer zerstörten Natur zu erreichen ist“, so Vollmer.

Die Priorisierung der Windkraft mit Verweis auf ein bestehendes Vorranggebiet für Windkraftanlagen an diesem Ort, käme nach Ausführungen der NI zusätzlich juristisch ins „wanken“, da zwei der Windindustrieanlagen noch außerhalb des Vorranggebiets stehen.

Sollte inzwischen ergangenes ‚Notrecht‘ für den Bau von WKA auf diesen Fall zur Anwendung gelangen können, verweist die NI darauf, dass die Verbindlichkeit dieses Rechts höchst strittig sei. Die NI habe durch juristische Gutachten darlegen lassen, dass die veränderte deutsche Gesetzgebung nicht mit dem europäischen Recht in Einklang zu bringen sei.

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