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30.10.2023 - PRESSEMITTEILUNG

Naturschutzinitiative e.V. (NI):

Entwurf des Landesjagdgesetzes vernachlässigt Waldökosystem

Hirsche - Foto: Reinhard Wiesinger/pixabay

„Die Naturschutzinitiative (NI) lehnt den Entwurf des neuen Jagdgesetzes für Rheinland-Pfalz weitgehend ab, da der ökosystemare Ansatz in der Gesetzesnovelle fehlt. Wir fordern die grundlegende Neubearbeitung der Gesetzesnovelle“, erklärten Prof. Dr. Bernd Gerken, Wissenschaftlicher Beitrat der NI und Harry Neumann, Landesvorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI).

Die „Aburteilung“ des Wildes als vor allem zu bejagender und zu reduzierender Schadfaktor im Wald und im Agrarland sei unzeitgemäß und mit ethischen Grundsätzen unserer Gesellschaft nicht vereinbar. Der Gesetzgeber sei gut beraten, einer hochgespielten „Wild-ist-gleich-schädlich-ist-gleich-Gefahr“ nicht zu folgen, so der Umweltverband.

„Der Zusammenbruch der Fichtenwälder ist kein Klimawandelfolgeschaden, sondern das Ergebnis einer falschen Forstwirtschaft. Von Natur aus wäre es besser, einem natürlich entstehenden Vorwald den Vorzug zu geben, denn dann würde auch der Bedarf an naturnahem Äsungsraum gedeckt“, betonte Prof. Dr. Bernd Gerken.

Jüngst haben die Borkenkäferkalamitäten gezeigt, dass diese Aufgaben seitens der Forstwirtschaft vernachlässigt worden seien. Die sogenannten ‚Kalamitäten‘ sind überwiegend hausgemacht und dürfen nicht dem Wild oder den Jägern angelastet werden“, so die NI.

„Der sogenannte ‚Wildschaden‘ im Wald steht unverhältnismäßig überbetont im Fokus der Novelle, einerseits im Vergleich zum Nutzen des Wildes und andererseits im Vergleich mit den langfristigen Schäden, die der Einsatz von Schwermaschinen an Boden und Jungpflanzen bewirkt. Diese mechanische Schädigung wird in Forstkreisen noch immer verharmlost. Sie ist aber bodenkundlich bio-chemisch ebenso nachweisbar wie aus Satellitensicht inzwischen landschaftsprägend“, so Prof. Dr. Bernd Gerken.

„Nicht die verstärkte Bejagung wird Klimafolgeschäden „bekämpfen“, sondern kluger Waldbau und Geduld für einen durch die Natur eingeforderten Bestockungswandel. In den sich zwischen Gras und Kraut versteckenden Jungbäumen findet Wild derart reiche Äsung, dass stets genug Zukunftsbäume verbleiben werden. Und selbst da, wo Altbuchen infolge Trockenheit ausfallen, geht im Unterstand meist eine reiche Verjüngung der Rotbuche auf. Die jungen Buchen stellen sich auf die relativ trockeneren Böden ein – im Verjüngungskegel entwickeln sich fast immer ein paar sehr gute Zukunftsbäume, und es braucht bekanntlich nicht mehr als ein paar Jungbäume auf einen Viertel Hektar, um die Zukunft eines Bestandes zu sichern, der Wald genannt werden kann. Wiederum bleibt Wildverbiss ohne nennenswerten Schaden“, erklärte Prof. Dr. Gerken, NI.

Der vorliegende Gesetzes-Entwurf überzeugt nicht und wird von der NI mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung abgelehnt, da er

  1. die ökosystemare Bedeutung des Wildes nicht beachtet
  2. beim Haarwild (z.B. Rehwild, Rotwild, Muffelwild, Hasen, Dachs, Fuchs) keine tiergerechte Jagd fördert, da die Novelle dem Muttertierschutz nicht gerecht wird
  3. statt die Bedeutung des Wildes für Natur, Landschaft und Mensch zu würdigen, sehr weitgehend auf die Schadwirkung des Wildes abhebt
  4. Wildschäden nicht in dem Umfang gegeben sind, wie sie in der Argumentation und den Forderungen der Gesetzesnovelle betont werden
  5. die Chance zur Vermeidung des Verbisses von Jungbäumen durch Waldentwicklung und Forstschutz nicht als Vorrangaufgabe der Forstwirtschaft gesehen wird. Vielmehr wolle es die Landesregierung offensichtlich den Jägern anlasten, wenn bestandsgefährdende angebliche „Verbiss-Schäden“ im Forst entstehen
  6. die Schaffung offener Verjüngungsflächen sowie Zerfallsphasen von Baumbeständen nicht fordert. Dies wäre originäre Aufgabe einer naturnahen und ökologischen Waldwirtschaft. Dann würde auch die Bodenverdichtung bei der Beräumung durch Schwermaschinen zumindest stark reduziert oder sogar entfallen und eine natürliche Sukzession würde einsetzen.

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