13.06.2019 - Neuigkeiten

Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) lehnt Steinbrucherweiterung in Schutzgebieten ab!

 

Foto: Axel Kammerer

Nach sechs Jahren Widerstand gegen die Erweiterungspläne des Kalkschottertagebaus hat das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) der Firma Schmitt Kalksteinbruch einen ablehnenden Bescheid für die beantragte Erweiterung des Kalksteinbruchs am Standort Rubenheim/Herbitzheim um 27 Hektar zugestellt.

„Dieser Bescheid ist absolut konsequent im Sinne des Arten- und Naturschutzes und folgt den seit Jahren vorgebrachten Argumenten der Naturschutzinitiativ e.V. (NI) und zahlreicher Bürger. Endlich haben sich Recht und Gesetz durchgesetzt. Leider waren dazu tausende Unterschriften, zahlreiche Infoveranstaltungen, über acht Anträge auf Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz, zahlreiche Anzeigen wegen Verstößen gegen das Natur- bzw. Emissionsschutzschutzgesetz sowie zwei unabhängige Gutachten von Experten, finanziert durch die Bürger aus Wolfersheim und anderen Dörfern des Bliesgaus notwendig,“ so Axel Kammerer, Länder- und Fachbeirat Saarland der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI).

Die geplante Abbaufläche ist vollständig von Naturschutzgebieten umschlossen: Wasserschutz-, Naturschutz-, Vogelschutz-, Landschaftsschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Gebiete. Hinzu kommen mehrere Natura 2000 Zonen. Das Gebiet ist Teil des Naturschutzgroßvorhaben „Saar-Blies-Gau/Auf der Lohe“, das vom Bund und Land finanziert wird. Die geplante Abbaufläche ist ebenfalls von dem europäischen FFH-Gebiet“ Muschelkalkgebiet bei Gersheim und Blieskastel“ umgeben. Auch die Kernzone „Kalbenberg Süd“ des UNESCO Biosphärenreservat Bliesgau sowie dessen Pflegezone grenzt unmittelbar an das Abbaugebiet.

Nach eingehender Prüfung der natur- und artenschutzrechtlichen Belange kommt die Genehmigungsbehörde zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben zu nachhaltigen und weitreichenden Konflikten mit den Schutzzielen der ausgewiesenen Schutzgebiete und zu Verstößen gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes zum Artenschutz insbesondere im Hinblick auf geschützte Vogelarten führt. Darüber  hinaus seien erhebliche Beeinträchtigungen von Quellen und Quellbereichen mit gesetzlichem Schutzstatus zu erwarten.


Foto: Axel Kammerer

Ein Abbau fand bereits seit 2011 nach einer Genehmigung des Landsratsamtes des Saarpfalz-Kreises ohne Öffentlichkeitsbeteiligung und Umweltverträglichkeitsprüfung auf einer genehmigten Tagebau-Abbaufläche von 7 Hektar statt.

„Diese Genehmigung hätte niemals erteilt werden dürfen. Die Folgen für Mensch und Natur waren verheerend. Der feine Kalkstaub  vernichtete Flora wie Fauna gleichermaßen“, so Axel Kammerer. Die Bürger der umgebenden Dörfer liefen Sturm gegen den Abbau und die Behörden mussten mit einem Antrag beim Verwaltungsgericht in Saarlouis dazu gezwungen werden, die Auflagen der Abbaugenehmigung zu überprüfen. Diese Überprüfung fand erst im Jahre 2013 statt und ergab massive Verstösse gegen  Umweltschutzauflagen, Emissionsschutzauflagen, Flächenauflagen und Wasserschutzauflagen. Die Liste umfasst insgesammt 15 gravierende Mängel. Gegen den Betreiber wurde keine Strafe ausgesprochen. Stattdessen erteilte das LUA am  23. März 2014 nachträglich geltende Ausnahmegenehmigungen gegen die schlimmsten Verstösse und  legalisierte sie  so. Für die  Zuwegung mitten durch das Naturschutzgebiet wurden gleich mehrere Ausnahmegenehmigungen erteilt.

„Mit dem jetzigen Bescheid werden diesen Auswüchsen eines menschen- und naturschutzfeindlichen Rohstoffaubbaus inmitten von Naturschutzgebieten ein Ende gesetzt. Die beantragte Erweiterung um weitere 27 ha hätte die geschilderte Situation auf Jahrzehnte zementiert. Für seinen großartigen Einsatz danke ich unserem Länder- und Fachbeirat Axel Kammerer sehr herzlich“, so Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Landesvorsitzender der NI.



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