VGH Hessen: Schlag ins Gesicht des Artenschutzes!
Beschluss des VGH Kassel zum Abschuss von vier Jungwölfen ist ethisch und wildbiologisch nicht vertretbar
Der VGH Kassel hat mit Beschluss vom 28.09.2026 bestätigt, dass der Erhaltungszustand der Tierart „Wolf“ in Deutschland als Jagdvoraussetzung „günstig“ sei. Auch andere Beurteilungen könnten richtig sein, so der VGH. Dies könne aber im Eilverfahren nur eingeschränkt gerichtlich überprüft werden.
Die
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) sieht dies anders: „Es kommt nach der FFH-Richtlinie auf den Erhaltungszustand des Wolfs in Deutschland und in der europäischen Union an.
Verwaltungsgericht Koblenz erlaubt Wolfstötung – NI legt Beschwerde ein
RLP / Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) hat am 2. Oktober Beschwerde eingelegt. Über die Beschwerde wird demnächst das OVG Koblenz entscheiden. Insbesondere an der Erfordernis der Zaunhöhe von 1,20 Metern sei festzuhalten. Dies ist artenschutzrechtlicher Standard.
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