Abschussgenehmigung Wolf GW 1896m ist rechtswidrig
OVG Nordrhein/Westfalen:
Abschussgenehmigung Wolf GW 1896m ist rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat auf Antrag der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) ebenso wie zuvor das Verwaltungsgericht Arnsberg die Jagdgenehmigung zur Tötung des Wolfes GW 1896m im Kreis Olpe für rechtswidrig erklärt. Die eingelegte Beschwerde des Kreises Olpe gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 13.07.2026 zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg bestätigt. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.