Naturschutzinitiative e.V. (NI): Herdenschutz wirkt
Naturschutzinitiative e.V. (NI): Herdenschutz wirkt
Wolfsdebatte muss die Region im Lahn-Dill Kreis nicht spalten
Da Angriffe durch Wölfe extreme Schmerzen und qualvolle Verletzungen für Weidetiere bedeuten, ist der präventive Herdenschutz eine tierschutzrechtliche Pflicht, um dieser Schadensvermeidung nachzukommen. Denn nach § 1 des Tierschutzgesetzes darf niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Tierhalter sind rechtlich verpflichtet, ihre Tiere angemessen zu ernähren, zu pflegen, zu schützen und verhaltensgerecht unterzubringen.
Im deutschen Tierschutzrecht wird unter „Herdenschutz“ ein Bündel aus präventiven Maßnahmen zusammengefasst, um Nutztiere vor Beutegreifern wie z.B. dem Wolf zu schützen und gleichzeitig das Wohlbefinden der eingesetzten Schutztiere zu garantieren.
Durch eine Kombination von Herdenschutzmaßnahmen, je nach Situation aus elektrifiziertem Zaun mit Untergrabenschutz, Herdenschutzhunden, Pferchen und Ställen, können die meisten Übergriffe verhindert werden.
Wissenschaftlicher Erkenntnisstand: Herdenschutz wirkt überall
„Überall kann geschützt werden! Elektrozäune gibt es nicht nur beim Wolf. Es geht auch nicht darum, dass ein gesamtes Gelände eingezäunt sein muss. Es genügt eine Fläche, auf der die Weidetiere ein paar Tage zu fressen haben, dann wird der Zaun versetzt und die abgefressene Fläche kann sich wieder erholen. So wandern viele Weidetiere über größere zusammenhängende Flächen. Auch wenn es mit Arbeit verbunden ist: Wer Weidetiere in einem Wolfsgebiet weiden lässt, ist nach dem Tierschutzgesetzt verpflichtet, den notwendigen Schutz auch umzusetzen. Wenn die Weidetiere fachgerecht geschützt werden und der wissenschaftliche Erkenntnisstand beachtet wird, vermeidet dies die in Teilen der Presse behauptete Spaltung einer Region.
Das Abschießen von Wölfen führt hingegen zum Gegenteil: Durch einen fraglichen Eingriff mit der Waffe in die komplexe Rudelstruktur wird diese zerstört, was wiederum zu erhöhten Rissen führen wird, weil erfahrene Leittiere nicht mehr vorhanden sind“, so Ingo Kühl, selbst Jäger und Länder- und Fachbeirat der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) in Hessen.
Hessen unterstützt den Herdenschutz
Das Land Hessen unterstützt den Herdenschutz durch eine Kombination aus finanziellen Zuschüssen für Schutzmaßnahmen, kostenlosen Beratungen und finanziellem Schadenersatz bei Wolfsübergriffen.
Zentrale Förderelemente im Überblick
In Wolfspräventionsgebieten werden primär Flächen innerhalb der ausgewiesenen Präventionsgebiete gefördert. Auch außerhalb dieser Gebiete ist eine Förderung nach bestätigten Wolfsübergriffen möglich (Ereignisgebiete). Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören Zäune, mobiler Zaunbau (bis zu 1.230 €/km für Schafe/Ziegen, 620 €/km für Rinder) und feststehende Zäune (bis zu 235 €/km).
Für Schafe, Ziegen und Gatterwild besteht eine landesweite Berechtigung, Anträge zu stellen. Für Rinder, Pferde und Hausesel muss ein bestätigter Wolfsübergriff oder ein Standort in einem festgelegten Ereignisgebiet vorliegen. Die „Entnahme“ von Wölfen ist im hessischen Wolfsmanagementplan vorgesehen, den das Landwirtschaftsministerium Ende Juni 2026 veröffentlichte. Parallel dazu hatte eine Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel als obere Jagdbehörde des Bundeslandes festgehalten, dass in der laufenden Jagdzeit bis Ende Oktober zwei Jungwölfe in Greifenstein geschossen werden dürfen.
In Hessen, wo es gerade einmal drei Wolfsrudel gibt, dürfen 40 % der Wolfskinder (Welpen) abgeschossen werden. „Dies ist nicht nur ethisch untragbar und verantwortungslos, sondern der Beginn eines neuen Ausrottungsfeldzugs gegen Wölfe“, erklärte
Gabriele Neumann
Gabriele Neumann Stv. Vorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
, Projektleiterin Großkarnivoren der Naturschutzinitiative e.V. (NI). Denn hinzu komme die natürliche Jungensterblichkeit bei Wölfen, die ca. 50 % betrage, so die Wolfsexpertin.
Diese Abschussgenehmigung wurde vom Verwaltungsgericht Kassel am 03.07.2026 aufgrund der Klage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gestoppt und die aufschiebende Wirkung der gegen die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 30. Juni 2026 am 3. Juli 2026 erhobenen Klage vorläufig bis zu einer abschließenden Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag des Antragstellers wieder hergestellt.
„In den bisherigen Klageverfahren der NI nach dem neuen Bundesjagdgesetz bestätigen die Gerichte, dass der von der NI geforderte Herdenschutz unverzichtbar ist. Denn es ist wissenschaftlich belegt, dass Herdenschutz wirksam ist und Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere weitgehend verhindert. Wir fordern daher alle Weidetierhalter auf, ihre Tiere nach den aktuellen Empfehlungen und Möglichkeiten zu schützen. Die Landesregierung sehen wir in der Verpflichtung, die Weidetierhalter hierbei bestmöglich zu unterstützen. Wir begrüßen auch, dass die Gerichte die Genehmigungsbehörden verpflichten, europäisches Recht in den Artikeln 14 und 16 der FFH-Richtlinie bei der Erteilung von Abschussgenehmigungen zu berücksichtigen“, erklärten Ingo Kühl und Gabriele Neumann.
Hintergrundinfos – Als Gründe führt das VG Kassel an:
„Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) ist es vorliegend geboten, die aufschiebende Wirkung der gegen die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 30. Juni 2026 am 3. Juli 2026 erhobenen Klage (Az. 2 K 1440/26.KS) zumindest für die Dauer des gerichtlichen Eilrechtschutzverfahrens und damit bis zu dessen Abschluss anzuordnen,
da der Eilantrag des Antragstellers jedenfalls nach derzeitigem Sach- und Erkenntnisstand des Gerichts und vorbehaltlich einer abschließenden Entscheidung über diesen Rechtsbehelf nicht offensichtlich aussichtslos ist und im Falle der Vollziehung der streitbefangenen Allgemeinverfügung vollendete Tatsachen geschaffen würden.“
Angesichts der unzweifelhaft irreversiblen Folgen im Falle der tatsächlichen Tötung eines der in der Allgemeinverfügung benannten Tiere, würden Tatsachen geschaffen werden, die im Falle einer positiven Gerichtsentscheidung schlechterdings nicht rückgängig gemacht werden könnten. Mit Bedacht auf den Inhalt der Allgemeinverfügung würde die Tötung von einer geringen Anzahl an Wölfen als Schaffung von vollendeten Tatsachen anzusehen sein, so das Gericht.
Quellenangaben:
https://www.wibank.de/weidetierschutz
Quellenangabe: Melsunger Allgemeine vom 21.07.2026, Seite 19
Ansprechpartner:
Gabriele Neumann
stv. Vorsitzende, Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
Abschussgenehmigung Wolf GW 1896m ist rechtswidrig
NRW / „Das OVG Nordrhein/Westfalen bestätigt mit seinem Beschluss, dass der von uns geforderte Herdenschutz unverzichtbar ist.“
Hessen will Wolfskinder töten – Die NI hat gegen den Abschuss der Wölfe Klage und Eilantrag eingereicht
Hessen / Die Änderung des Bundesjagdgesetzes durch die CDU/CSU/SPD Regierung macht es möglich: In Hessen, wo es gerade einmal drei Wolfsrudel gibt, dürfen 40% der Wolfskinder (Welpen) abgeschossen werden.
Ein Platz für wilde Tiere?
In dieser Publikation stellt der Biologe, Ökologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, den Wert der Wildnis und ihrer Bewohner in den Fokus. Mit seiner großen Fachkenntnis und Empathie für alles was lebt, erinnert er uns an unsere ethische Verantwortung, die all unserem Tun zu Grunde liegen sollte.
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