Erfolg: Hessen setzt Wolfabschuss aus
Nach der Beschwerde der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) gegen die Abschussgenehmigung für zwei 2 Wolfswelpen im Lahn-Dill-Kreis in Hessen setzt das Regierungspräsidium Kassel (RP) als obere Jagdbehörde den Vollzug bis zu einer Entscheidung im Beschwerdeverfahren durch den hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) aus.
Diese Mitteilung und Aussetzung bewirkt, dass für einen Hängebeschluss (Zwischenverfügung) nun kein Rechtsbedürfnis fortbesteht. Es kann bis zur Entscheidung des VGH Kassel abgewartet werden, ohne dass ein Wolf geschossen werden wird.
Die obere Jagdbehörde informiert nach Aussage des Regierungspräsidiums die zuständige untere Jagdbehörde über die Aussetzung des Vollzugs. Diese informiere ihrerseits die Jägerschaft im Lahn-Dill-Kreis, teilt das RP dem VGH in einem Schreiben vom 12.08.2026 mit.
Das Verwaltungsgericht Kassel (VG) hatte mit Beschluss vom 10.08.2026 den Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) gegen die „Allgemeinverfügung: Revierübergreifender Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027, um die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Tierart Wolf zu gewährleisten“ des Regierungspräsidiums Kassel vom 30.06.2026 abgewiesen.
Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichtes, der nach Auffassung der NI nicht mit europäischen Recht zu vereinbaren und fachlich und wildbiologisch nicht haltbar ist, hat die NI Beschwerde beim VGH in Kassel eingelegt. „Die hessischen Jäger fordern wir auf, ihrer Verantwortung gegenüber wilden Rückkehrern wie dem Wolf gerecht zu werden und diese weder zu bejagen noch abzuschießen“, erklärte
Harry Neumann
Harry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI)
, Landesvorsitzender der NI in Hessen.
Ansprechpartner:
Revierübergreifender Managementplan „Wolf“ – VG Kassel lehnt Eilantrag der NI ab
Hessen / Wer sich mit Wölfen auskennt weiß, dass die Argumentation des VG Kassel wildbiologisch nicht haltbar ist. Die NI hat bereits Beschwerde gegen den Beschluss vom 10.08.2026 eingelegt.
Naturschutzinitiative e.V. (NI): Herdenschutz wirkt
Hessen / Wolfsdebatte muss die Region im Lahn-Dill Kreis nicht spalten: Da Angriffe durch Wölfe extreme Schmerzen und qualvolle Verletzungen für Weidetiere bedeuten, ist der präventive Herdenschutz eine tierschutzrechtliche Pflicht, um dieser Schadensvermeidung nachzukommen.
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