11.08.2026 - Pressemitteilung

Revierübergreifender Managementplan „Wolf“ – VG Kassel lehnt Eilantrag der NI ab

Bild: Ingo Kühl

Revierübergreifender Managementplan „Wolf“

VG Kassel lehnt Eilantrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) ab

NI reicht Beschwerde ein

Das Verwaltungsgericht Kassel (VG) hat mit Beschluss vom 10.08.2026 den Eilantrag der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) gegen die „Allgemeinverfügung: Revierübergreifender Managementplan für das Land Hessen im Jagdjahr 2026/2027, um die Vereinbarkeit der Jagd mit der Aufrechterhaltung eines günstigen Erhaltungszustands der Tierart Wolf zu gewährleisten“ des Regierungspräsidiums Kassel vom 30.06.2026 abgewiesen. Die Allgemeinverfügung, nach welcher letztlich zwei juvenile Wölfe im Lahn-Dill-Kreis gejagt werden sollen, erging ebenfalls aufgrund des hessischen Wolfsmanagementplans vom 30.06.2026.

Das VG Kassel sei zwar der Auffassung, dass es hinsichtlich der Tatsachen des Wolfgeschehens eine Evidenzkontrolle vornehmen dürfe. Diese habe sie jedoch nicht vorgenommen. Das Gericht habe sich mit der, nach Auffassung der NI, falschen Einschätzung des Bundes zufriedengegeben, dass der Erhaltungszustand der Tierart Wolf in Deutschland günstig sei. Der FFH-Bericht 2025, so das VG, genüge, um von einem günstigen Erhaltungszustand auszugehen.

Im Übrigen würde sich der Erhaltungszustand der Art bei bis zu zwei weiteren toten (Jung-) Wölfen nicht weiter verschlechtern. Denn die Elterntiere könnten in den kommenden Jahren noch weitere Jungtiere bekommen und großziehen, so das VG.

„Wer sich mit Wölfen auskennt weiß, dass diese Argumentation wildbiologisch nicht haltbar ist. Wir sind der Auffassung, dass die für die EU-Kommission erstellten Leitlinien von 2008 und 2025 sowie weitere Studien nicht berücksichtigt wurden. Wäre dies geschehen, wären die Zweifel an der Richtigkeit der Einschätzung des Erhaltungszustands der Art zu groß, um die Allgemeinverfügung im Eilverfahren aufrecht zu erhalten“, erklärte Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Landesvorsitzender der NI in Hessen.

Daher habe die Naturschutzinitiative e.V. (NI) bereits Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes eingereicht.



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