Landestierschutzbeauftragte kritisiert Wolfsmanagementplan Hessen
„Der revierübergreifende Managementplan für Hessen ist völlig einseitig „jagdaffin““
Der revierübergreifende Managementplan für Hessen, den die NI gerade beklagt und beim Verwaltungsgericht Kassel erfolgreich war, sei „völlig einseitig jagdaffin“. „Aspekte aus dem Arten-, Natur- und auch Tierschutz finden sich so gut wie gar nicht, lediglich ansatzweise beim Elterntierschutz“. Zu diesem Ergebnis kommt die parteilose Landestierschutzbeauftragte des Landes Hessen Dr. Madeleine Martin.
„Berücksichtige man zudem, dass es in Hessen gerade einmal 6 sesshafte Wölfe mit ca. 140 gerissenen Nutztieren (i.d.R. Schafe) gebe, sei die Erstellung eines Abschussplanes doch der fachkundigen Öffentlichkeit, insbesondere aus den Bereichen Tierschutz oder Artenschutz schwer/kaum vermittelbar.“
„In Ihrem Entwurf wird offensichtlich einseitig die Lobby der Jägerinnen und Jäger sowie der Weidetierhaltenden bedient. Ein angemessener Interessenausgleich findet nicht statt. Insbesondere, wenn man der Anzahl der gerissenen Tiere, die rund 15.000 Falltiere (Schafe) pro Jahr in Hessen, mit denen die Amtstierärztinnen und Amtstierärzte, aber auch ich persönlich ständig zu tun haben, gegenüberstellt.“
Lesen Sie hier die vollständige StellungnahmeNaturschutzinitiative (NI): Verwaltungsgericht Kassel stoppt Wolfabschuss in Hessen
Hessen / Das Verwaltungsgericht Kassel hat auf Antrag des Natur- und Umweltschutzverbandes Naturschutzinitiative e.V. (NI) die Genehmigung zum Abschuss von Wolfswelpen in Mittelhessen (Greifensteiner Rudel) gestoppt.
Hessen will Wolfskinder töten – Die NI hat gegen den Abschuss der Wölfe Klage und Eilantrag eingereicht
Hessen / Die Änderung des Bundesjagdgesetzes durch die CDU/CSU/SPD Regierung macht es möglich: In Hessen, wo es gerade einmal drei Wolfsrudel gibt, dürfen 40% der Wolfskinder (Welpen) abgeschossen werden.
NI: VG Arnsberg stoppt Wolfabschuss GW 1896m
NRW / Die von der Naturschutzinitiative e.V. (NI) angefochtene Genehmigung des Kreises Olpe zum Abschuss des Wolfes GW 1896m ist nach dem Beschluss des VG Arnsberg im Eilverfahren vom 19.06.2026 „offensichtlich rechtswidrig“, so das VG Arnsberg. Die von der NI beantragte aufschiebende Wirkung der Klage wurde vom Gericht wiederhergestellt.
Naturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Klage gegen Wolfabschuss im Landkreis Uckermark in Brandenburg ein
Jägerschaft verspielt Naturschutz-Ansehen Deutschlands - In Brandenburg/Uckermark sollen die Elterntiere eines Wolfsrudels auch mit Hilfe von Nachtsichtgeräten getötet werden. Das würde auch den Tod der Wolfskinder bedeuten.
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