Naturschutzinitiative (NI): Verwaltungsgericht Kassel stoppt Wolfabschuss in Hessen
Das Verwaltungsgericht Kassel hat auf Antrag des Natur- und Umweltschutzverbandes
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) die Genehmigung zum Abschuss von Wolfswelpen in Mittelhessen (Greifensteiner Rudel) gestoppt.
Das Gericht hat mit Beschluss vom 03.07.2026 die aufschiebende Wirkung der gegen die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 30. Juni 2026 am 3. Juli 2026 erhobenen Klage vorläufig bis zu einer abschließenden Entscheidung des Gerichts über den Eilantrag des Antragstellers wieder hergestellt.
Als Gründe führt das Gericht an:
„Zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes im Sinne des Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes (GG) ist es vorliegend geboten, die aufschiebende Wirkung der gegen die Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Kassel vom 30. Juni 2026 am 3. Juli 2026 erhobenen Klage (Az. 2 K 1440/26.KS) zumindest für die Dauer des gerichtlichen Eilrechtschutzverfahrens und damit bis zu dessen Abschluss anzuordnen,
da der Eilantrag des Antragstellers jedenfalls nach derzeitigem Sach- und Erkenntnisstand des Gerichts und vorbehaltlich einer abschließenden Entscheidung über diesen Rechtsbehelf nicht offensichtlich aussichtslos ist und im Falle der Vollziehung der streitbefangenen Allgemeinverfügung vollendete Tatsachen geschaffen würden.“
Angesichts der unzweifelhaft irreversiblen Folgen im Falle der tatsächlichen Tötung eines der in der Allgemeinverfügung benannten Tiere, würden Tatsachen geschaffen werden, die im Falle einer positiven Gerichtsentscheidung schlechterdings nicht rückgängig gemacht werden könnten. Mit Bedacht auf den Inhalt der Allgemeinverfügung würde die Tötung von einer geringen Anzahl an Wölfen als Schaffung von vollendeten Tatsachen anzusehen sein, so das Gericht.
„Auch die anderen Voraussetzungen liegen vor, insbesondere fehlt es an der Entscheidungsreife…“ „Der Eilantrag erscheint auch unter Berücksichtigung der Ausführungen des Antragsgegners in seiner Stellungnahme vom 3. Juli 2026 nicht als offensichtlich aussichtslos …“, heißt es im Beschluss.
„Wir begrüßen die Entscheidung des Gerichtes und gehen davon aus, dass sich die Allgemeinverfügung auch im Eilverfahren als rechtswidrig erweisen wird“, erklärte
Gabriele Neumann
Gabriele Neumann Stv. Vorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
, Projektleiterin Großkarnivoren und stv. Landesvorsitzende der NI in Hessen.
Ansprechpartner:
Gabriele Neumann
stv. Vorsitzende, Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
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