NI: VG Arnsberg stoppt Wolfabschuss GW 1896m
Die von der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) angefochtene Genehmigung des Kreises Olpe zum Abschuss des Wolfes GW 1896m ist nach dem Beschluss des VG Arnsberg im Eilverfahren vom 19.06.2026 „offensichtlich rechtswidrig“, so das VG Arnsberg. Die von der NI beantragte aufschiebende Wirkung der Klage wurde vom Gericht wiederhergestellt.
Beschluss vom 19.06.2026 – Az. 8 L 726/26
Das VG folgt damit der Argumentation des Natur- und Umweltschutzverbades. Im Fall der Abschussgenehmigung im Kreis Olpe hat das VG Arnsberg der NI Recht gegeben, weil
1. die Abwägung zwischen dem Interesse der Schäfer (Wirtschaftsinteresse) und dem Interesse der Allgemeinheit (besonderer Artenschutz) zugunsten der Allgemeinheit ausfallen musste.
Die Behörde einen Ermessensfehler begangen habe, indem sie den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz nicht beachtet habe. Die jagdliche Entnahme von Wölfen sei im Streitfall nicht erforderlich. Denn zunächst einmal müssten die betroffenen Tierhalter die ihnen nach dem Tierschutzgesetz obliegenden Herdenschutzmaßnahmen ergreifen.
Die Haltungseinrichtungen müssten vor dem Wolf ausreichend Schutz bieten. Es bedürfe also etwa wolfsabweisender Elektrozäune, des Einsatzes von Herdenschutzhunden, der Einrichtung eines Untergrabenschutzes und/oder der Einrichtung eines Übersprungschutzes. Das Gericht verweist ebenfalls auf die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV), wonach „die Haltungseinrichtungen so ausgestattet sein müssten, dass den Tieren, soweit für den Erhalt der Gesundheit erforderlich, ausreichend Schutz vor widrigen Witterungseinflüssen geboten wird und die Tiere, soweit möglich, vor Beutegreifern geschützt werden, …“
2. Vor Ort fehlte wie von der NI vorgetragen in 40 von 47 Fällen innerhalb der letzten fünf Jahre ein solcher Herdenschutz. Würden die Tierhalter vor Ort diesen Herdenschutz praktizieren, würde das die Wahrscheinlichkeit eines Wolfsübergriffs laut Gericht deutlich senken.
3. Zitate aus dem Beschluss des Verwaltungsgerichtes
„Insgesamt bestanden somit in 40 von 47 Fällen keine Herdenschutzmaßnahmen. Daher hält es die Kammer im Rahmen der hier gebotenen summarischen Prüfung für durchaus naheliegend, dass eine deutliche Erhöhung der Herdenschutzmaßnahmen durch die Tierhalter die befürchteten zukünftigen Schäden des Wolfs GW1896m signifikant eindämmen kann, so dass insoweit ein milderes Mittel vorliegt. Insoweit führt die Landwirtschaftskammer NRW auch aus, dass die Wahrscheinlichkeit eines Übergriffes deutlich gesenkt ist, wenn ein Wolf in einem Gebiet von Anfang an auf ausreichend geschützte Weidetiere trifft. Dabei würden gut stromführende und korrekt aufgebaute Weidezäune eine sehr wichtige Rolle spielen, da sie den Wolf durch Stromschläge aktiv vergrämen würden.“
4. „Hielte man die Jagdgenehmigung eines einzelnen Wolfes für das einzig effektive und damit mildeste Mittel zum Schutz der Nutztiere, hätte dies zur Folge, dass bei jedem neu im Zuständigkeitsbereich des Antragsgegners auftauchenden Wolf, der – etwa auch in geringem Ausmaß – Nutztiere angreift, eine weitere Jagdgenehmigung ausgesprochen werden müsste.“
„Wenn die Elterntiere geschossen werden, verhungern die Welpen auf grausame Art und Weise. Dies erachten wir als rechtswidrig und völlig unethisch. Der Wolf ist noch immer eine besonders geschützte FFH-Tierart. Damit Politik, Lobby- und Jagdverbände ihr Naturschutz-Ansehen in Deutschland nicht ganz verlieren, fordern wir diese auf, derartige Praktiken zu unterlassen und sich öffentlich dagegen auszusprechen“, erklärte Wolfsexpertin
Gabriele Neumann
Gabriele Neumann Stv. Vorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
, Projektleiterin Großkarnivoren der Naturschutzinitiative e.V. (NI).
„Deshalb müssen zunächst einmal die Tierhalter tätig werden, nicht die Behörde mit ihrer jagdlichen Genehmigung. Denn Herdenschutz wirkt, wenn er denn durchgeführt wird. Dies ist anerkannter wissenschaftlicher Erkenntnisstand. Wir werden uns auch weiterhin schützend vor alle
Wildtiere
Wildtiere Wir schützen Wildtiere! Unser ganzes Herz schlägt für den daseinsbedingten Schutz von Wildtieren. stellen“, so Gabriele Neumann.
Ansprechpartner:
Gabriele Neumann
stv. Vorsitzende, Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
Verwaltungsgericht Arnsberg stoppt Wolfabschuss
NRW / Das Verwaltungsgericht Arnsberg in Nordrhein/Westfalen hat die vom Kreis Olpe erteilte Abschussgenehmigung des Wolfes GW1896m auf Antrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) vom 16.06.2026 mit einem Hängebeschluss gestoppt.
Naturschutzinitiative e.V. (NI) reicht Klage gegen Wolfabschuss im Landkreis Uckermark in Brandenburg ein
Jägerschaft verspielt Naturschutz-Ansehen Deutschlands - In Brandenburg/Uckermark sollen die Elterntiere eines Wolfsrudels auch mit Hilfe von Nachtsichtgeräten getötet werden. Das würde auch den Tod der Wolfskinder bedeuten.
Ein Platz für wilde Tiere?
In dieser Publikation stellt der Biologe, Ökologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, den Wert der Wildnis und ihrer Bewohner in den Fokus. Mit seiner großen Fachkenntnis und Empathie für alles was lebt, erinnert er uns an unsere ethische Verantwortung, die all unserem Tun zu Grunde liegen sollte.
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