OVG NRW: Abschussgenehmigung Wolf GW 1896m ist rechtswidrig
Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat auf Antrag der
Naturschutzinitiative
Über die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) ebenso wie zuvor das Verwaltungsgericht Arnsberg die Jagdgenehmigung zur Tötung des Wolfes GW 1896m im Kreis Olpe für rechtswidrig erklärt. Die eingelegte Beschwerde des Kreises Olpe gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichtes Arnsberg hat das Oberverwaltungsgericht mit Beschluss vom 13.07.2026 zurückgewiesen und damit die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Arnsberg bestätigt. Der Beschluss des OVG ist unanfechtbar.
„Das OVG Nordrhein/Westfalen bestätigt mit seinem Beschluss, dass der von uns geforderte Herdenschutz unverzichtbar ist. Denn es ist wissenschaftlich belegt, dass Herdenschutz wirksam ist und Übergriffe von Wölfen auf Weidetiere weitgehend verhindert. Wir fordern daher alle Weidetierhalter auf, ihre Tiere nach den aktuellen Empfehlungen und Möglichkeiten zu schützen. Die Landesregierung sehen wir in der Verpflichtung, die Weidetierhalter hierbei bestmöglich zu unterstützen.
Wir begrüßen, dass der Senat die Genehmigungsbehörde verpflichtet, europäisches Recht in den Artikeln 14 und 16 der FFH-Richtlinie bei der Erteilung von Abschussgenehmigungen zu berücksichtigen“, erklärte
Gabriele Neumann
Gabriele Neumann Stv. Vorsitzende der Naturschutzinitiative e.V. (NI), Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
, Projektleiterin Großkarnivoren und stv. Landesvorsitzende der NI.
Hierzu das OVG in Münster:
„Der zuständige 16. Senat hat zur Begründung ausgeführt, dass der Genehmigungsbescheid Ermessensfehler aufweist. Die Annahme des Kreises, der Wolf GW1896m habe gelernt, wolfsabweisende Herdenschutzmaßnahmen zu überwinden, lässt sich nicht damit begründen, dass in neun von 56 Fällen in Nordrhein-Westfalen, in denen der Wolf Nutztiere gerissen hat, ein Grundschutz vorhanden war. Denn dieser war nur in einem einzigen Fall ohne Mängel. Auch hat der Kreis nicht versucht, kurzfristig (zumindest ungefähre) Informationen zur Art der Einzäunungen von Tieren oder zu sonstigen Herdenschutzmaßnahmen in den vier im Bescheid genannten Jagdrevieren zu erhalten.
Dieser Aspekt ist im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung ebenso zu berücksichtigen wie die berechtigten und zu schützenden Interessen der Nutztierhalter am Schutz ihrer Tiere vor Übergriffen durch den Wolf und dessen rechtlicher Schutzstatus. Weiter relevant sind bei dieser Prüfung auch die Fragen, inwieweit Herdenschutzmaßnahmen technisch durchführbar sind und welche Kosten für diese anfallen, welchen Schaden der betreffende Wolf bisher verursacht hat, ob und ggf. wie oft er dabei welche Art von Herdenschutzmaßnahmen überwunden hat, und wie viele durch den Wolf potentiell gefährdete Nutztiere in dem betreffenden Gebiet gehalten werden.“
https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/37_260714/index.php
Ansprechpartner:
Gabriele Neumann
stv. Vorsitzende, Projektleiterin Wildkatze und Karnivoren
NI verhindert Wolfabschuss im Kreis Olpe
NRW / Die von der NI angefochtene Genehmigung des Kreises Olpe zum Abschuss des Wolfes GW 1896m ist nach dem Beschluss des VG Arnsberg im Eilverfahren vom 19.06.2026 „offensichtlich rechtswidrig“, so das VG Arnsberg.
Verwaltungsgericht Arnsberg stoppt Wolfabschuss
NRW / Das Verwaltungsgericht Arnsberg in Nordrhein/Westfalen hat die vom Kreis Olpe erteilte Abschussgenehmigung des Wolfes GW1896m auf Antrag der Naturschutzinitiative e.V. (NI) vom 16.06.2026 mit einem Hängebeschluss gestoppt.
Ein Platz für wilde Tiere?
In dieser Publikation stellt der Biologe, Ökologe und Wissenschaftliche Beirat der NI, Dr. rer. nat. Wolfgang Epple, den Wert der Wildnis und ihrer Bewohner in den Fokus. Mit seiner großen Fachkenntnis und Empathie für alles was lebt, erinnert er uns an unsere ethische Verantwortung, die all unserem Tun zu Grunde liegen sollte.
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