Böden schützen! Flächenfrass stoppen!

Die
NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) fordert die neue Bundesregierung auf, den Betonparagrafen 13b im Baugesetzbuch ersatzlos zu streichen. Dieser fördert den Flächenverbrauch und verhindert eine nachhaltige Siedlungsentwicklung. Außerdem ist er mit europäischem Recht nicht zu vereinbaren, da eine Umweltverträglichkeitsprüfung entfällt. Die von der Bundesregierung geplante Begrenzung des Flächenverbrauchs auf 30 Hektar am Tag wird mit dem Missbrauch dieses Paragrafen ausgehebelt. Immer noch werden täglich über 50 ha Boden unwiederbringlich zerstört. Anhand eines aktuellen Falles in der Gemeinde Wölferlingen in Rheinland-Pfalz lässt die NI daher eine Klage gegen den beabsichtigten Bebauungsplan prüfen, sollte dieser beschlossen werden. Hinzu kommt, dass sich das Plangebiet unmittelbar an einem FFH- und Vogelschutzgebiet, einer Talaue und in der Nähe eines Naturschutzgebietes befindet.
Lesen Sie hierzu die Stellungnahme der NI >>>
OVG Rheinland-Pfalz: Bebauungsplan Wölferlingen rechtswidrig
RLP / Mit Beschluss vom 05.11.2024 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz der Normenkontrollklage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) stattgegeben. Der Bebauungsplan „Hofacker-Erweiterung“ der im beschleunigten Verfahren nach § 13b des Baugesetzbuches aufgestellt wurde, wurde für unwirksam erklärt.
Bebauungsplan in Sessenhausen nicht genehmigungsfähig
RLP / Für eine Wohnbebauung in Sessenhausen im Westerwald sollen ca. 2,6 ha Grünland beansprucht werden, welches nach Erhebung der NI knapp die Wertstufe einer pauschalgeschützten Glatthaferwiese als LRT 6510 erreicht. Zu der Beanspruchung dieser Wiese bräuchte es eine Befreiung der zuständigen Behörde.
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