21.11.2024 - Neuigkeiten

OVG Rheinland-Pfalz: Bebauungsplan Wölferlingen rechtswidrig

Geplantes Baugebiet Wölferlingen „Hofacker-Erweiterung“ – Foto: Archiv NI

RLP / Mit Beschluss vom 05.11.2024 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz der Normenkontrollklage der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) stattgegeben. Der Bebauungsplan „Hofacker-Erweiterung“ der im beschleunigten Verfahren nach § 13b des Baugesetzbuches aufgestellt wurde, wurde für unwirksam erklärt. Auch der Antrag der Ortsgemeinde, das Verfahren ruhen zulassen, wurde vom OVG abgelehnt. Der Normenkontrollantrag hatte laut OVG auch in der Sache Erfolg, „weil er ohne Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und Umweltbericht (§ 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB) erlassen wurde. Dies kann die Antragsgegnerin auch nicht damit rechtfertigen, dass sie den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt hat.“ Die Revision wurde nicht zugelassen.

Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz


Ansprechpartner:

Immo Vollmer Dipl.-Biologe
Referent für Natur- und Artenschutz, Fachplanungen

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Harry Neumann
Vorsitzender

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