OVG Rheinland-Pfalz: Bebauungsplan Wölferlingen rechtswidrig
RLP / Mit Beschluss vom 05.11.2024 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz der Normenkontrollklage der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI) stattgegeben. Der Bebauungsplan „Hofacker-Erweiterung“ der im beschleunigten Verfahren nach § 13b des Baugesetzbuches aufgestellt wurde, wurde für unwirksam erklärt. Auch der Antrag der Ortsgemeinde, das Verfahren ruhen zulassen, wurde vom OVG abgelehnt. Der Normenkontrollantrag hatte laut OVG auch in der Sache Erfolg, „weil er ohne Umweltprüfung (§ 2 Abs. 4 BauGB) und Umweltbericht (§ 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB) erlassen wurde. Dies kann die Antragsgegnerin auch nicht damit rechtfertigen, dass sie den Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt hat.“ Die Revision wurde nicht zugelassen.
Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-PfalzAnsprechpartner:
NI lehnt den Bebauungsplan „Lebensmittel Vollsortimenter“ in Herschbach strikt ab
RLP / Die Ortsgemeinde Herschbach plant einen neuen Lebensmittel Vollsortimenter auf wertvollem Lebensraum. Die NI nimmt hierzu erneut Stellung.
Bebauungsplan in Sessenhausen nicht genehmigungsfähig
RLP / Für eine Wohnbebauung in Sessenhausen im Westerwald sollen ca. 2,6 ha Grünland beansprucht werden, welches nach Erhebung der NI knapp die Wertstufe einer pauschalgeschützten Glatthaferwiese als LRT 6510 erreicht. Zu der Beanspruchung dieser Wiese bräuchte es eine Befreiung der zuständigen Behörde.
Überdimensionierter Solarpark im Naturpark Saar-Hunsrück geplant
Rheinland-Pfalz / Südwestlich der Ortsgemeinde Stipshausen, welche sich selbst zu Recht als "Hunsrück-Juwel am Idarkopf" bezeichnet, soll eine Freiflächen-Solaranlage von rund 10,8 ha entstehen. Die negativen Effekte auf das Orts- und Landschaftsbild sind als gravierend einzuschätzen.
Böden schützen! Flächenfrass stoppen!
Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert die neue Bundesregierung auf, den Betonparagrafen 13b im Baugesetzbuch ersatzlos zu streichen. Dieser fördert den Flächenverbrauch und verhindert eine nachhaltige Siedlungsentwicklung.
Die Biodiversitätskrise
Dr. Klaus Richarz, ehemaliger Leiter der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland, analysiert in der neuen Sonderbroschüre fachlich fundiert die Biodiversitätskrise und gibt zahlreiche Anregungen und Beispiele für Gärten, Städte und Gemeinden - Was kann jeder einzelne von uns, was kann jede Stadt und jede Gemeinde zur Erhaltung unserer Lebensgrundlage selbst tun? Machen Sie sich gemeinsam mit uns auf den Weg zu „Mehr Biodiversität wagen“.
Mehr Naturschutz wagen! Biodiversität schützen!
In einem 16-seitigen Papier an alle Bundestagsabgeordneten und die Verhandlungsführer aus SPD, B90/Die Grünen und FDP fordert die NI mehr Einsatz für den Schutz der Natur und der Biodiversität.
Biodiversität und Arten als unsere Lebensversicherung
„Der Mensch ist längst zum entscheidenden Evolutionsfaktor geworden“, so Prof. Dr. Matthias Glaubrecht in der Fachpublikation „Biodiversität und Arten als unsere Lebensversicherung“, die die NI anlässlich des Tages der Artenvielfalt veröffentlicht hat.
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