Bebauungsplan in Sessenhausen nicht genehmigungsfähig
RLP / Für eine Wohnbebauung in Sessenhausen im Westerwald sollen ca. 2,6 ha Grünland beansprucht werden, welches nach Erhebung der NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. (NI) knapp die Wertstufe einer pauschalgeschützten Glatthaferwiese als LRT 6510 erreicht. Zu der Beanspruchung dieser Wiese bräuchte es eine Befreiung der zuständigen Behörde. Es bestehen eine extensive Vornutzung und eine krautreiche Zusammensetzung der Wiese. Die vorgelegten Antragsunterlagen vermeiden jedoch eine nähergehende Charakterisierung der beanspruchten Grünlandflächen und versuchen lediglich verbal eine möglichst geringwertige Struktur darzustellen. Somit soll die 2,6 ha Eingriffsfläche durch eine Umnutzung einer 2,4 ha großen Weidefläche ausgeglichen werden, was die Naturschutzinitiative (NI) als nicht ausreichend ansieht.
Nach Ansicht der NI ist damit der im Normalverfahren nach Baugesetzbuch vorgesehene Umweltbericht unzureichend und die Bilanzierung ebenfalls aufgrund fehlender Erhebungen nicht zutreffend. Methodische Defizite werden ebenfalls für die Artenschutzprüfung angemerkt, so dass weitere Untersuchungen notwendig wären, sollte die Planung weitergeführt werden.
Die NI sieht aufgrund der vorgelegten Unterlagen den Versuch der Heilung der nach §13 b aufgestellten Wohnbauplanung als nicht durchführbar und eine Genehmigung als nicht möglich an.
Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme der NIAnsprechpartner:
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