Überdimensionierter Solarpark im Naturpark Saar-Hunsrück geplant

Rheinland-Pfalz / Südwestlich der Ortsgemeinde Stipshausen, welche sich selbst zu Recht als „Hunsrück-Juwel am Idarkopf“ bezeichnet, soll eine Freiflächen-Solaranlage von rund 10,8 ha entstehen. Für den Bebauungsplan und parallel die Änderung der Flächennutzungsplanung wurde von der Verbandgemeinde Herrstein-Rhaunen die vorgezogene Beteiligung eingeleitet, an der die
NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. (NI) sich mit einer naturschutzfachlichen Stellungnahme beteiligt hat.
Die negativen Effekte auf das Orts- und Landschaftsbild sind durch den industriell-technischen Charakter der Anlage als gravierend einzuschätzen. Das Vorhaben in der geplanten Größe und Form sollte aufgrund der Lage innerhalb des Naturparkes „Saar-Hunsrück“ und dem Landschaftsschutzgebiet „Hochwald-Idarwald mit Randgebieten“ nicht zulässig sein, da die Schutzbestimmungen dem Vorhaben in der gewählten Dimensionierung entgegenstehen.
Für die Nutzung von Solarenergie gibt es flächenmäßig ausreichend versiegelte Standorte, die ohne zusätzliche Eingriffe überbaut werden könnten. Deshalb ist die aktuelle Entwicklung mit der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen aus Sicht des Natur- und Artenschutzes eindeutig abzulehnen.
Lesen Sie hier die vollständige Stellungnahme der NIAnsprechpartner:
OVG Rheinland-Pfalz: Bebauungsplan Wölferlingen rechtswidrig
RLP / Mit Beschluss vom 05.11.2024 hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz der Normenkontrollklage der Naturschutzinitiative e.V. (NI) stattgegeben. Der Bebauungsplan „Hofacker-Erweiterung“ der im beschleunigten Verfahren nach § 13b des Baugesetzbuches aufgestellt wurde, wurde für unwirksam erklärt.
Bebauungsplan in Sessenhausen nicht genehmigungsfähig
RLP / Für eine Wohnbebauung in Sessenhausen im Westerwald sollen ca. 2,6 ha Grünland beansprucht werden, welches nach Erhebung der NI knapp die Wertstufe einer pauschalgeschützten Glatthaferwiese als LRT 6510 erreicht. Zu der Beanspruchung dieser Wiese bräuchte es eine Befreiung der zuständigen Behörde.
Solarenergie: Wertvolles Offenland unbedingt schützen!
Rheinland-Pfalz / Die NI sieht Freiflächenphotovoltaikanlagen – unabhängig von der erforderlichen Nutzung von Solarenergie – sehr kritisch, weil diese Naturräume in verschiedenen..
Photovoltaik gehört auf‘s Dach, nicht auf‘s Land!
Freiflächenphotovoltaik entwickelt sich in Deutschland zum Natur- und Landschaftsfresser Nr. 1, warnt die Naturschutzinitiative e.V. (NI).
Energiewende frisst Natur und Landschaft
Ehrenamtlich Aktive der NI haben in der jetzt zu Ende gehenden Brutzeit an zwei Tagen die Vogelwelt am Solarpark Eschwege - Niederhone erfasst. Kein Vogel in Sicht.
Biodiversität und Arten als unsere Lebensversicherung
„Der Mensch ist längst zum entscheidenden Evolutionsfaktor geworden“, so Prof. Dr. Matthias Glaubrecht in der Fachpublikation „Biodiversität und Arten als unsere Lebensversicherung“, die die NI anlässlich des Tages der Artenvielfalt veröffentlicht hat.
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