08.12.2023 - Pressemitteilung

Photovoltaik gehört auf‘s Dach, nicht auf‘s Land!

Freiflächenphotovoltaik frisst Natur und Landschaft

Freiflächenphotovoltaik frisst Natur und Landschaft in Hachenburg

Freiflächenphotovoltaik entwickelt sich in Deutschland zum Natur- und Landschaftsfresser Nr. 1, warnt die NaturschutzinitiativeÜber die Naturschutzinitiative e.V. (NI) Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) ist ein unabhängiger, gemeinnütziger und bundesweit anerkannter Naturschutzverband. e.V. (NI). Ein ausufernder Ausbau stehe nach Überzeugung der NI dem Erhalt der Biodiversität entgegen. Die immer mehr zu findenden Beiträge, die eine Vereinbarkeit von Biodiversität und Freiflächenphotovoltaik sehen, seien überwiegend interessensgesteuert oder schlecht recherchiert, so der Naturschutzverband.

Die aktuelle Entwicklung steht nach Ansicht der NI dem Bestreben zur Rettung der Biodiversität meist entgegen, da hierfür der Erhalt großflächig intakter LandschaftenLandschaften Wir schützen Landschaften! Landschaft ist eine wichtige Grundlage für Biodiversität. erforderlich ist. So fordert die UN-Biodiversitätskonferenz in Kunming und Montreal (2022), mindestens 30 % der Land- und Wasserfläche für den Natur- und Artenschutz zur Verfügung zu stellen. Durch ausufernde Freiflächenphotovoltaik wird dieses Ziel und der Schutz der Biodiversität konterkariert.

Da große finanzielle Gewinne locken, würden unter dem Vorwand der „Klimarettung“ immer größere Flächen in freier Landschaft mit Photovoltaikpanelen überstellt und versiegelt. „Photovoltaik gehört aber auf das Dach, nichts auf‘s Land“, betonten Harry NeumannHarry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) , Landesvorsitzender der NI und Dipl.-Biologe Immo VollmerImmo Vollmer Dipl.-Biologe und seit 2018 Naturschutzreferent der NI , Naturschutzreferent der NI.

Die Naturschutzinitiative e.V. (NI) fordert daher, die folgenden Grundsätze einzuhalten:

1. Schutz der LebensräumeLebensräume Wir schützen Lebensräume! Bedrohte Vielfalt schützen und erhalten!

Flächen, die für den Natur- und Artenschutz Bedeutung haben, sei es als Biotope mit mittlerer oder höherer Bedeutung oder als Ort, wo Tier- und PflanzenPflanzen Pflanzen sind ein wichtiger Teil der Biodiversität. Sie ist unsere Lebensgrundlage, aber mehr als nur Artenvielfalt. Ohne Pflanzen wäre ein Leben für uns Menschen auf der Erde nicht möglich.arten mit besonderen Lebensraumansprüchen vorkommen, dürfen für die Umwidmung in Energieindustriegebiete nicht zur Verfügung stehen. Anders kann die Biodiversität unseres Planeten nicht erhalten werden.

2. Schutz der Bodenbrüter als besonders bedrohte Arten

Besonderen Schutz verdienen scheinbar strukturarme Offenlandschaften, wo aber Vögel wie die FeldlercheFeldlerche Vielen Menschen sind schon Feldlandschaften unbekannt, über denen das „Tirillieren“ vieler Feldlerchen eine besondere Stimmung erzeugt, die schon Komponisten und Literaten beeinflusste. vorkommen, die offene Sichtbeziehungen zum Schutz der Niststätte brauchen.

Beispiel Mudenbach, VG Hachenburg

Die Änderungen des Flächennutzungsplanes in der Verbandsgemeinde Hachenburg sehen Flächen für Photovoltaik meist unter 6 ha vor. Die mit 18 ha vorgesehene Fläche bei Mudenbach erachten wir als völlig überdimensioniert und ungeeignet. Gerade bei so großen LandwirtschaftLandwirtschaft Böden als Kohlenstoffspeicher / Ökologischen Landbau weiter ausbauensflächen mit Ackerdominanz in kuppennaher Lage dürfte die Feldlerche besonders betroffen sein, da sie in ihren Bruthabitaten offene Blickbeziehungen braucht. Die Art steht auf der Roten Liste als „gefährdet“ und Ihre Bestände sind mit über 55% stark rückgängig. Diese Planung werden wir uns sehr genau ansehen“, so die NI.

3. Kein weiterer Flächenverbrauch!

Einem weiteren Flächenverbrauch ist entgegenzuwirken. Es ist fachlich unbestritten, dass nur ein flächenmäßig ausreichendes Netz natürlicher und naturnaher Flächen dem Biodiversitätsverluste entgegen wirken kann. Es sind alle Potenziale auf Dächern, Parkplätzen, Gewerbe- und Industriegebiete oder anderen bereits versiegelten Flächen zu nutzen und keine Freiflächen.

4. Landschaftsschutz

Dem Erhalt von technisch nicht überprägten Landschaften hat als kulturelles Erbe, als Sicherung unserer Heimat und als Erholungsraum eine starke Bedeutung. Dennoch erfährt sie in der aktuellen Gesetzgebung und in den Planungen der meisten Kommunen eine völlige Geringschätzung. Für alle Arten von Schutzgebieten, z.B. Natura 2000 Gebiete, Naturschutzgebiete einschließlich der Landschaftsschutzgebiete, Biosphärenreservate oder Naturparks müssen Energiegebiete tabu sein.

5. Sparsamer Umgang mit Ressourcen

Das Energieeinsparen ist stärker in den Fokus zu nehmen. Eine weitere „Materialschlacht“ auf Kosten von Natur und Landschaften lehnt die NI ab. Eine Energiewende ist nur dann nachhaltig, wenn die Natur nicht zerstört wird.

6. Sicherung der Biotopvernetzung

Große Photovoltaik-Industriegebiete fressen nicht nur Landschaft, die Umzäunung stört auch die Biotopvernetzung, Wildtierkorridore  und die Durchgängigkeit der Landschaft.

Lesen Sie hierzu auch einen Beitrag aus der Rhein-Zeitung >>>



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