EU-Kommission verklagt Deutschland wegen unzureichendem Naturschutz

Die EU Kommission hat Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt, „weil das Land seine Verpflichtungen im Rahmen der Habitat-Richtlinie zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume
Lebensräume Wir schützen Lebensräume! Bedrohte Vielfalt schützen und erhalten! sowie der wildlebenden Tiere und
Pflanzen
Pflanzen Pflanzen sind ein wichtiger Teil der Biodiversität. Sie ist unsere Lebensgrundlage, aber mehr als nur Artenvielfalt. Ohne Pflanzen wäre ein Leben für uns Menschen auf der Erde nicht möglich. (Richtlinie 92/43/EWG) nicht eingehalten hat. Gemäß der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten besondere Schutzgebiete ausweisen und gebietsspezifische Erhaltungsziele sowie entsprechende Erhaltungsmaßnahmen festlegen, um einen günstigen Erhaltungszustand der dortigen Arten und Lebensräume zu erhalten oder wiederherzustellen. Sowohl im europäischen Grünen Deal als auch in der EU-Biodiversitätsstrategie wird darauf hingewiesen, wie wichtig es ist, dass die EU dem Verlust an biologischer Vielfalt Einhalt gebietet, indem sie die Biodiversität schützt und wiederherstellt.
Die Frist für die Vollendung der notwendigen Maßnahmen für alle Gebiete in Deutschland ist in einigen Fällen vor mehr als zehn Jahren abgelaufen. Die Kommission übermittelte 2015 ein Aufforderungsschreiben. Nach eingehender Diskussion mit den deutschen Behörden übermittelte sie im Jahr 2019 ein ergänzendes Aufforderungsschreiben, gefolgt von einer mit Gründen versehenen Stellungnahme im Februar 2020.
Den jüngsten Informationen der Behörden zufolge hat Deutschland eine bedeutende Anzahl von Gebieten immer noch nicht als besondere Schutzgebiete ausgewiesen.“
„Europäische FFH-Schutzgebiete haben es verdient, mehr als reine Lippenbekenntnisse zu sein“, betonten
Harry Neumann
Harry Neumann Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI)
, Vorsitzender der NI und Dipl.-Biologe
Immo Vollmer
Immo Vollmer Dipl.-Biologe und seit 2018 Naturschutzreferent der NI
, Naturschutzreferent der NI. „Sie müssen Kernbereiche der Biodiversität werden. Es ist nur traurig, dass in Deutschland scheinbar erst etwas in Bewegung gerät, wenn Gerichte dies anordnen.“
Mehr Infos und unsere Forderungen im nächsten Rundbrief und auf unserer Webseite.
Lesen Sie hier >>> die vollständige Pressemitteilung der EU Kommission vom 18.02.2021